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Wie steht die SPD zur Forderung von Dr. Sonja Optendrenk (CDU) zur Übernahme von Abnehmspritzen? Warum sollen die Versicherten bei der derzeitigen finanziellen Situation teure Spritzen bezahlen?

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Simone Borchardt
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Frage von Eric C. •

Wie steht die SPD zur Forderung von Dr. Sonja Optendrenk (CDU) zur Übernahme von Abnehmspritzen? Warum sollen die Versicherten bei der derzeitigen finanziellen Situation teure Spritzen bezahlen?

Wie steht die CDU im Bundestag zur Forderung von Dr. Sonja Optendrenk (auch CDU) zur Übernahme von Abnehmspritzen? Warum sollen die Versicherten bei der derzeitigen finanziellen Situation teure Spritzen bezahlen? Ist die Abnehmspritze überhaupt als Therapie zu bezeichnen, sofern ihr die Langzeitwirkung nach dem Absetzten fehlt und sie nur an der Ursache vorbei die Folgen eines Lebenswandels kaschiert? Sollte sie daher nicht weiter als Lifestylemittel im SGB V verankert bleiben und auf die Selbstverantwortung in der Ernährung gesetzt werden?

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Antwort von CDU

Zunächst ist eine Einordnung notwendig. Dr. Sonja Optendrenk äußert sich nicht als Vertreterin der CDU, sondern als unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses. Unabhängig von ihrer politischen Biografie ist ihre Wortmeldung daher keine Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Sie hat zudem keine pauschale Kostenübernahme gefordert. Ihr Vorschlag zielt darauf, mögliche Patientengruppen, die Behandlungsdauer und notwendige Begleitmaßnahmen genauer zu prüfen. Sie hat selbst darauf hingewiesen, dass eine Abnehmspritze allein kein tragfähiges Versorgungskonzept darstellt, wenn nach dem Absetzen das Gewicht wieder ansteigt.

Zu einer verbindlichen Beschlusslage der SPD-Bundestagsfraktion zu diesem konkreten Vorstoß habe ich keine gesicherten Informationen. Der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi von der SPD hat sich allerdings für eine Kostenübernahme bei medizinischer Notwendigkeit ausgesprochen. Das ist eine Einzelposition und nicht automatisch mit einem Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion gleichzusetzen.

Meine Position ist eindeutig. Eine allgemeine Finanzierung von Abnehmspritzen durch die gesetzliche Krankenversicherung lehne ich angesichts der derzeitigen Finanzlage ab. Nach § 34 SGB V sind Arzneimittel zur Abmagerung, zur Zügelung des Appetits und zur Regulierung des Körpergewichts bislang grundsätzlich von der Versorgung ausgeschlossen. Die Union hatte bereits 2024 nicht verlangt, diesen Ausschluss pauschal aufzuheben. Gefordert wurde vielmehr die Prüfung, ob eine medikamentöse Behandlung bei besonders hoher Krankheitslast notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich sein kann. Gleichzeitig sollten Bewegung und eine vernünftige Ernährung stärker in den Mittelpunkt rücken.

Adipositas darf dennoch nicht pauschal als mangelnde Disziplin abgetan werden. Sie kann eine schwere chronische Erkrankung sein. Medikamente wie Semaglutid können bei geeigneten Patienten eine erhebliche Gewichtsabnahme bewirken. Bei Menschen mit bereits bestehenden Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Übergewicht konnte zudem das Risiko schwerer kardiovaskulärer Ereignisse gesenkt werden. Deshalb kann die Abnehmspritze unter bestimmten Voraussetzungen durchaus eine medizinische Therapie sein. Zugelassen ist sie allerdings als Ergänzung zu einer kalorienreduzierten Ernährung und zu mehr körperlicher Aktivität, nicht als Ersatz dafür.

Dass die Wirkung nach dem Absetzen nachlässt, nimmt einem Medikament nicht automatisch den Therapiecharakter. Auch andere Behandlungen chronischer Erkrankungen wirken nur, solange sie angewendet werden. Der Einwand ist trotzdem berechtigt. In einer Nachbeobachtung nahmen die Teilnehmer innerhalb eines Jahres nach dem Ende der Behandlung und der begleitenden Lebensstilintervention etwa zwei Drittel des zuvor verlorenen Gewichts wieder zu. Die Spritze ist daher keine Heilung. Wird sie isoliert eingesetzt, bleiben Ernährungsgewohnheiten und das Lebensmittelangebot unverändert. Zugleich entsteht möglicherweise eine langjährige und sehr teure Arzneimittelbehandlung.

Genau an diesem Punkt greift mir die derzeitige Debatte zu kurz. Ein erheblicher Teil des Problems entsteht bereits im Supermarkt. Hochverarbeitete Produkte sind oft sehr energiereich, schnell konsumiert und ernährungsphysiologisch minderwertig. In einer kontrollierten Studie führte eine stark hochverarbeitete Ernährung zu einer höheren Kalorienaufnahme und zu Gewichtszunahme. Bei einem Großteil dieser Produkte muss man es deutlich sagen: "Wir müssen aufhören, industriell gefertigten Müll als Lebensmittel zu bezeichnen und anschließend allein die Beitragszahler für die gesundheitlichen Folgen aufkommen zu lassen."

Selbstverantwortung bleibt unverzichtbar. Der Staat kann den Menschen nicht jede Entscheidung am Küchentisch abnehmen. Er muss aber dafür sorgen, dass Zutaten verständlich gekennzeichnet werden und gesundes Essen nicht zur komplizierteren oder teureren Alternative wird. Eine Politik, die das krankmachende Ernährungsumfeld unangetastet lässt und stattdessen Milliarden für Medikamente ausgibt, setzt an der falschen Stelle an.

Der gesetzliche Leistungsausschluss sollte daher nicht einfach vollständig aufgehoben werden. Eine Ausnahme wäre allenfalls bei schwerer Adipositas mit erheblicher Krankheitslast vertretbar, wenn andere Behandlungsansätze nicht ausreichen. Die Medikamentengabe müsste Teil eines verbindlichen Behandlungskonzepts sein. Die Krankenkasse dürfte nur so lange zahlen, wie ein messbarer gesundheitlicher Nutzen besteht und der Preis wirtschaftlich ist. Eine Finanzierung zur rein kosmetischen Gewichtsreduzierung kommt für mich nicht infrage.

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