Antwort 11.07.2026 von Simone Borchardt CDU
Die behaupteten Versorgungseffekte sind nicht belegt, die Reform ist richtig.

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Die behaupteten Versorgungseffekte sind nicht belegt, die Reform ist richtig.
Aus dem Nichtvorhandensein einer bestimmten Vergleichsrechnung folgt kein gesetzgeberisches Versäumnis
Die behaupteten Milliardenkosten sind nicht belegt
Das Beitragsstabilisierungsgesetz war kein Schnellverfahren, sondern eine notwendige Entscheidung
Sonderstellung schützt nicht vor Unterversorgung, darum das neue Gesetz.
Psychische Versorgung muss sich am Bedarf der Patientinnen und Patienten orientieren