Werden Sie für die de facto Abschaffung des IFG stimmen?
Sehr geehrter Herr K.,
die Koalition wird das IFG nicht abschaffen, sondern wie im Koalitionsvertrag vereinbart weiterentwickeln.
Ich unterstütze das Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Maßgabe dazu ist die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach der wir das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren wollen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch nach 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt.
Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt ist. Nach unserer Einschätzung enthält das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet haben. Überprüft werden müssen aber Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen, da sich hier möglicherweise heute andere Einschätzungen ergeben.
Ganz wichtig ist mir dabei, dass es zu keiner Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für die Presse und die Zivilgesellschaft kommt. Das hohe Transparenzniveau muss erhalten bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol
