Sehr geehrter Herr Fulst-Blei, würden Sie sich bei der Landesregierung und auch generell für die Prüfung eines AfD-Verbots einsetzen? Vielen Dank im Voraus. Mfg

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Stefan Fulst-Blei
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Frage von Rahel V. •

Sehr geehrter Herr Fulst-Blei, würden Sie sich bei der Landesregierung und auch generell für die Prüfung eines AfD-Verbots einsetzen? Vielen Dank im Voraus. Mfg

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Sehr geehrte Frau V.

so sehr ich persönlich Ihr Anliegen nachvollziehen kann, gilt es zu berücksichtigen, dass die Hürden für ein Parteienverbot in der Bundesrepublik Deutschland bewusst sehr hoch gelegt wurden. Dies geschah aus den Lehren der Vergangenheit. Dass nun unsere Demokratie ausgerechnet aus gleicher ideologischer Richtung wie vor 90 Jahren unter Beschuss gerät, ist für uns alle Anlass genug, genau zu überlegen, wie wir vorgehen können, um diesmal das Scheitern der Demokratie auf deutschen Boden zu verhindern.

Aktuell würde aus meiner Sicht die Einleitung eines Parteienverbotsverfahrens nach § 21 GG trotz einiger Anhaltspunkte für das Vorhandensein verfassungsfeindlicher Tendenzen in Teilen dieser Partei nicht zielführend sein. Der Antrag auf Verbot würde von der zuständigen Instanz, dem Bundesverfassungsgericht in einem sicherlich langwierigen Verfahren geprüft werden, wobei der Ausgang des Verfahrens nach gegenwärtiger Einschätzung ungewiss ist. Dies würde natürlich von den Vertretern dieser Partei in einem medialen Dauerfeuer für ihre Zwecke ausgenutzt werden, Stichwort: Opferrolle.

Ich halte es mit unserer Bundesvorsitzenden Saskia Esken, die für den Fall, falls der Verfassungsschutz eine Verfassungsgefährdung eindeutig fest stellt, die Einleitung eines Verbotsverfahrens für geboten hält.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Fulst-Blei

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