Halten Sie das GFF‑Gutachten zur möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD in der Tendenz für überzeugend oder für überzogen, und würden Sie einen gut begründeten AfD‑Verbotsantrag unterstützen?
Hintergrund:
Ich bin Bürger aus Lörrach und arbeite als Ingenieur. Stabilität der Rechtsordnung und eine verlässliche freiheitliche demokratische Grundordnung sind für mich und viele Beschäftigte in der Industrie entscheidend. Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zur möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD hat eine intensive Debatte ausgelöst, auch in Baden‑Württemberg. Zugleich sehe ich, wie die AfD in vielen Regionen hohe Stimmenanteile erzielt und damit gerade die CDU als bürgerliche Mitte unter Druck setzt.
Vor diesem Hintergrund interessiert mich Ihre persönliche und fachliche Einschätzung als direkt gewählter CDU‑Abgeordneter aus unserer Region: Wie sollte die CDU auf diese Entwicklungen reagieren, um einerseits berechtigte Sorgen der Bürger ernst zu nehmen und andererseits eine weitere Normalisierung verfassungsfeindlicher Positionen zu verhindern? Ihre Antwort ist mir wichtig für meine zukünftigen politischen Entscheidungen.
Sehr geehrter Herr B.,
die AfD ist für mich in Inhalt und Auftreten kein potentieller Partner. Die Umsetzung ihrer Vorstellungen und Programme würden dem Wirtschaftsstandort Deutschland erheblich schaden, die Sicherheit unseres Landes aufs Spiel setzen und der Vielfalt unserer Gesellschaft entgegenstehen. Für mich ist daher klar, dass es ohne klare Änderung, sowohl inhaltlich-programmatisch als auch in der Tonalität, keine Zusammenarbeit mit dieser Partei geben kann.
Ein Verbotsverfahren gegen die AfD sehe ich dennoch kritisch. Aus gutem Grund legt das Bundesverfassungsgericht sehr hohe Maßstäbe an ein Parteiverbotsverfahren und legt Art. 21 Abs. 2 GG sehr eng aus. Parteiverbote werden stets als ultima ratio behandelt. Die Beweisführung für eine auf die Beseitigung der Demokratie oder der Grundordnung der Bundesrepublik ausgerichtete Partei sind dabei extrem hoch ansetzt. Einzelne verfassungsfeindliche Positionen qualifizieren nicht automatisch die gesamte Partei als „auf die Beseitigung der Demokratie ausgerichtet“.
Vielmehr muss ein planvolles, auf die Beseitigung der Demokratie zielendes Gesamtverhalten nachgewiesen werden, nicht nur einzelne verfassungsfeindliche Äußerungen. In der Vergangenheit haben Staatsrechtler und das Bundesverfassungsgericht stets betont, dass diese demokratiefeindlichen Bestrebungen in einem Verbotsverfahren in Gesamtprogrammen und Handlungskontinuitäten klar und nachweisbar aufgezeigt werden müssen.
Darauf aufbauend, sehe ich - wie mehrere Verfassungs- und Parteienrechtler - die AfD bundesweit trotz rechtsextremistischer Tendenzen und Verdachtsfälle in Teilen formal noch innerhalb des schutzwürdigen Bereichs der Parteienfreiheit.
Ich befürchte, dass diese hohen Hürden des Parteiverbotsverfahrens auch durch die aktuell vorliegenden Rechtsgutachten und Einzelfallschilderungen nicht genommen werden können. Im Falle eines Scheiterns wird sich die AfD in ihrer Gesamtheit somit vom Bundesverfassungsgericht als „demokratisch“ legitimiert bzw. bestätigt darstellen. Eine Attraktivitätssteigerung und weitere öffentliche Unterstützung einschließlich möglicher Zugewinne in Wahlen wären dadurch äußerst wahrscheinlich. Selbst ein Erfolg des Verbotsverfahrens bringt zudem die Kernwählerschaft der AfD nicht zu den übrigen Parteien der politischen Mitte zurück. Viel wahrscheinlicher ist deren Zuwendung zu anderen extremistischen Parteien am rechten Rand.
