Wie stehen Sie zu geplanten Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Kryptowährungen
Sehr geehrter Herr Glaser,
als Bürger Ihres Wahlkreises bitte ich Sie, sich gegen die geplante Abschaffung der einjährigen Haltefrist für private Kryptowährungen (§ 23 EStG) auszusprechen.
Die geltende Regelung schafft seit Jahren Rechtssicherheit und ist die Grundlage für die langfristige Vermögensplanung vieler privater Anleger. Eine nachträgliche Änderung würde das Vertrauen in die Verlässlichkeit des Steuerrechts schwächen.
Zudem erscheint eine Sonderbehandlung von Kryptowährungen gegenüber vergleichbaren Vermögenswerten wie Gold oder anderen privaten Wirtschaftsgütern nur schwer nachvollziehbar. Sollte eine Reform erfolgen, wäre eine klare und sachlich begründete Rechtfertigung erforderlich.
Auch wirtschaftlich hätte die Änderung Folgen: Sie würde zahlreiche private Anleger treffen und könnte den Standort Deutschland für Innovationen im Bereich digitaler Vermögenswerte unattraktiver machen.
Sehr geehrter Herr L.,
zu dem im Regierungsentwurf des Haushaltsgesetzes 2027 vermerkten Plan, die im Privatvermögen gehaltenen Kryptowerte künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zuordnen, liegt derzeit noch kein Gesetzentwurf des BMF vor.
Derzeit werden Gewinne gemäß § 23 Abs 1 Nr. 2 EStG aus „privaten Veräußerungsgeschäften" aus Kryptowerten innerhalb eines Jahres mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Nach Ablauf einer gesetzlichen Haltefrist von einem Jahr (Spekulationsfrist) werden die Gewinne steuerfrei gestellt. Auch Verluste werden nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerlich nicht zum Abzug zugelassen.
Die einjährige Haltefrist bei Kryptowerten ist kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte. Diese Regelung der Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist ist nämlich Ausdruck eines systematischen Gleichklangs im Steuerrecht: Sie gilt ebenso für Gold wie auch für Fremdwährungsgeschäfte. Eine isolierte Abschaffung der Ein-Jahres-Frist allein für Kryptowährungen würde diese Systematik durchbrechen.
Aufgrund des fehlenden Referentenentwurfs ist auch unklar, wie das BMF mit Übergangsregeln, einer vernünftigen Verlustverrechnung und Bagatellgrenzen für Kleinanleger umgehen will, sollte diese Änderung erfolgen. Wir werden uns den ausstehenden Entwurf im parlamentarischen Verfahren deshalb sehr genau anschauen.
Im Übrigen begrüße ich es, dass über die steuerliche Behandlung von Kryptowerten zunehmend differenziert diskutiert wird, um das Thema verstärkt in die Öffentlichkeit zu bringen.
