Frage an Stefan Liebich bezüglich Gesundheit

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Stefan Liebich
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Frage von Gertrud M. •

Frage an Stefan Liebich von Gertrud M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Liebich,

in dem unter der Adresse https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/widerspruchsloesung-ist-de-facto-bereits-gesetz/ abrufbaren Artikel steht:

Das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Eiltempo durchgebrachte Gesetz fordert schon jetzt: Wenn nicht bekannt ist, dass Patientinnen und Patienten mit Hirnschädigung eine Organspende ausdrücklich abgelehnt haben, sollen die Kliniken alles tun, um eine Organspende zu ermöglichen. In der Praxis entspricht dieses Vorgehen einem Verfahren, wie es in Ländern mit Widerspruchslösung praktiziert wird.

Transparency Deutschland sieht bei den am 1. April auf deutschen Intensivstationen angelaufenen Maßnahmen die Gefahr schwerwiegender Interessenkonflikte.

Meine Frage an Sie ist, ob dies so stimmt oder haben Sie eine andere Interpretation zu diesem Gesetz?
Haben Sie für dieses Gesetz gestimmt?
Wie kann ein Patient widersprechen?

Ich finde es einigermaßen skandalös, daß die Mainstreammedien nicht über diesen Sachverhalt berichten.

Mit freundlichen Grüßen
G. M.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Maier,

das sogenannte „Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“, befasst sich mit der veränderten Organisation im Gesundheitswesen im Kontext von Organspenden. Es geht um die Stellung der Transplantationsbeauftragten in Krankenhäusern, um Abläufe in den Entnahmekliniken, um die Neuorganisation einer Rufbereitschaft, um eine verbesserte Angehörigenbetreuung und eine Dokumentationspflicht. Eine Zunahme schwerwiegender Interessenkonflikte auf Grundlage dieser Regelungen ist nicht zu erwarten und mir bislang auch nicht bekannt geworden.
Nicht von diesem Gesetz berührt ist die derzeit in Deutschland praktizierte Zustimmungslösung, die darauf hinausläuft, dass jemand, der Organspender sein will, selbst aktiv werden muss und sich als solcher in einem Register eintragen lässt. Sie steht nach dem Vorstoß von Gesundheitsminister Jens Spahn jedoch auf dem Prüfstand. Ich bekenne mich zur Widerspruchslösung, wie sie in 20 EU-Ländern bereits praktiziert wird. Dort einigte man sich meist auf ein Widerspruchsregister, in dem dann der Widerspruch dokumentiert wird.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Liebich