Antwort 08.08.2024 von Stephan Brandner AfD
aut unserer Satzung kann jede natürliche Person Mitglied der Partei werden, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet hat und die politischen Grundsätze und die Satzung der Partei anerkennt. Die Partei besteht gemäß § 2 Absatz 3 Nr. 1 Parteiengesetz zur Mehrheit aus deutschen Staatsbürgern.