Frage an Stephan Siemer bezüglich Soziale Sicherung

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Stephan Siemer
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Frage von Andreas K. •

Frage an Stephan Siemer von Andreas K. bezüglich Soziale Sicherung

Wie sind Ihre Vorstellungen in Richtung sichere Rente für alle. Dieses Thema nimmt z.Z. wenigstens die SPD mit auf in den Wahlkampf. Ich denke es ist höchste Zeit das die Politik sich mit diesem Thema befasst, auch wenn es mit unangenehmen Empfindungen behaftet ist. Das es nichts geschenkt gibt wissen alle Wähler / Bürger. Nur muß unser komplettes Rentensysthem umgekrempelt werden! Eine Kasse für alle , in die auch alle auch Beamte einzahlen! Einfach nur die Hand aufhalten geht nicht. Es gibt ein skandinavisches Land, welches schon vor Jahren sein Rentensysthem grundlegend auf andere Beine gestellt hat und jetzt davon so gut provitiert, das sich deren Rentner keine Sorgen mehr um eine gute Rente machem müssen, ohne die Angst vor Altersarmut!!

Herzlichen Dank für Ihren Einsatz
Andreas Krämer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Krämer!

Vielen Dank für Ihre Frage und Ihre Anmerkungen zum Thema Rente/Pensionen. Eine Anmerkung vorab: Die Rente ist ein bundespolitisches Thema. Die allermeisten Bestimmungen zu Beamtenpensionen legen die Bundesländer in Abstimmung untereinander bzw. mit dem Bundesrecht fest. Der Entscheidungsspielraum in Niedersachsen ist daher nur gering. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, plädieren Sie dafür, beide Systeme zusammenzulegen.
Nach meiner Auffassung sollten wir diesen beiden Systeme beibehalten und denn sie sind sehr unterschiedlich. Die systematische Unterschiedlichkeit der Altersversorgung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Beamtinnen und Beamten ergibt sich unmittelbar aus dem Grundgesetz und ist verfassungsrechtlich vorgegeben. Die Versorgungsleistungen von Beamtinnen und Beamten erfolgen auf der Basis des von Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes geschützten Alimentationsprinzips. Die besondere Fürsorgepflicht des jeweiligen Dienstherrn für den Beamten korrespondiert mit besonderen Treuepflichten des Beamten, und leitet sich ebenfalls aus dem Grundgesetz ab. Das hat beispielsweise Auswirkungen auf das Streikrecht und führt dazu, dass nach gegenwärtiger Rechtslage Beamte auch nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze vom Dienstherrn länger dienstverpflichtet werden können.
Zudem sind Beamte grundsätzlich bundesweit einsetzbar, sie können versetzt oder umgesetzt werden. Ihre Arbeitszeit wurde auch gesetzlich mehrfach den Erfordernissen angepasst und geregelt, indem die Arbeitszeit von 37 auf bis zu 42 Stunden erhöht wurde, während bei manchen Tarifverträgen auch 35 Stunden bei Angestellten noch als Vollzeit gelten mag. Gleichzeitig wurden bei Beamten teilweise oder gänzlich Weihnachts- und Urlausgeld gestrichen. Die Erhöhung der Wochenarbeitszeit und die genannten Streichungen kamen in einzelnen Bundesländern einer realen Stundenlohnkürzung von mehr als 11% gleich. Bei Soldaten, Polizisten und Feuerwehrleuten wird zusätzlich eine zeitlich und körperlich höhere Einsatzbereitschaft verlangt, die auch Gefahren für Leib und Leben miteinschließt.
Sie können mich im Wahlkreis auch jederzeit persönlich ansprechen.
Mit freundlichen Grüßen,

Stephan Siemer