Frage an Stephan Thomae bezüglich Soziale Sicherung

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Stephan Thomae
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Frage von Manfred B. •

Frage an Stephan Thomae von Manfred B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Thomae,

in der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses zum Bedingungslosen Grundeinkommen am 8.11. fragten Sie die Petentin Susanne Wiest, ob es denn gerecht wäre wenn alle Menschen dasselbe Grundeinkommen bekämen, ob Millionär oder sozial Schwacher.

Ich denke ich habe es richtig verstanden, dass das Bedingungslose Grundeinkommen lediglich das Grundbedürfnis eines jeden Menschen abdecken soll, die Höhe lasse ich jetzt mal dahingestellt.

Meine Fragen an Sie:
1. Sind Sie mit mir einer Meinung, dass ein jeder Mensch dieselben Grundbedürfnisse hat (dass ein Millionär einen anderen Lebenstil pflegt ist eine ganz andere Sache) ?

2. Egal ob jemand 20000 Euro im Jahr verdient oder 500000 Euro, beide verfügen über ein steuerfreies Existenzminimum von derzeit ~ 8000 Euro.
Stellt sich in diesem Punkt für Sie auch die Gerechtigkeitsfrage, und wenn nein, warum nicht?

Mit freundlichem Gruß
Manfred Burger

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FDP

Sehr geehrter Herr Burger,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09. November 2010. Gerne beantworte ich Ihre Fragen zum Thema Bedingungsloses Grundeinkommen.

I.

Zunächst möchte ich Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass zwischen den Begriffen Bedürfnis und Bedürftigkeit unterschieden werden muss. Zu den Grundbedürfnissen eines Menschen zählen unter anderem Nahrung, Wohnung, Kleidung und Beschäftigung. Die Grundbedürfnisse eines jeden Menschen sind, mit gewissen Unterschieden nach Epoche, Klimazone und Kulturkreis, im Wesentlichen gleich.

Meine Frage in der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses richtete sich jedoch auf die Bedürftigkeit. Nach Vorstellung von Frau Wiest soll das bedingungslose Grundeinkommen nicht mehr von der Hilfebedürftigkeit, fehlendem Einkommen und Vermögen abhängig gemacht werden. Die FDP spricht sich hingegen für die Einführung eines bedarfsgerechten Bürgergeldes aus, welches die Bedürftigkeit des Empfängers voraussetzt. Denn für uns ist es nicht nachzuvollziehen, warum derjenige, der ein hinreichendes Vermögen oder Einkommen verfügt, Transferleistungen auf Kosten der Allgemeinheit beziehen soll.

II.

Zur zweiten Frage kann ich Ihnen folgendes sagen: Beim Bürgergeld oder Bedingungslosen Grundeinkommen bekommt jemand eine Leistung vom Staat. Im Gegensatz dazu bekommt der Empfänger des Steuerfreibetrages keine staatliche Leistung. Jeder Steuerzahler darf einen Teil dessen, was er verdient hat, behalten, gleichviel, wie hoch sein Einkommen ist.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit den Hinweisen weiter helfen konnte.

Mit freundlichen

Stephan Thomae, MdB

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