Warum versuchen Sie die eklatante Inländerdiskriminierung der eigenen Staatsbürger und deren Ehepartner aus Drittstaaten zu verharmlosen?
Sie haben zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern geantwortet:
"Dass heute der Ehegattennachzug zu Ausländern einfacher möglich ist als der Ehegattennachzug zu Deutschen erklärt sich aus der Rechtshistorie. Ursprünglich war in jedem Fall ein Sprachnachweis für einen Nachzug erforderlich. Die Rechtsprechung und insbesondere der EU-Gesetzgeber haben in der darauffolgenden Zeit Ausnahmen für den Nachzug zu Ausländern geschaffen, die für den Nachzug zu Deutschen nicht greifen. "
Durch die Urteile des EuGH wurde kein neues Rechts geschaffen. Das kodifizierte Recht in Form von Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen und Verträgen gab es bereits vor den Urteilen.
Die Richtlinie 2004/38/EG oder Freizügigkeitsrichtlinie ist von... Überraschung... 2004. Der Sprachnachweis als Einreiseerfordernis wurde 2007 eingeführt. Hier zu behaupten eine GRUNDFREIHEIT innerhalb der EU wäre erst nachträglich geschaffen worden ist grotesk.