Warum haben Sie nach d Verbot d ganzjährigen Anbindehaltung f Milchkühe und Mastrinder in 2016 d Bauern nicht umgehend starke finanzielle Hilfen für Stallumbau u Weideeinzäunung angeboten?

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Stephan Weil
SPD
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Frage von Sabine K. •

Warum haben Sie nach d Verbot d ganzjährigen Anbindehaltung f Milchkühe und Mastrinder in 2016 d Bauern nicht umgehend starke finanzielle Hilfen für Stallumbau u Weideeinzäunung angeboten?

Sehr geehrter Herr Weil,
warum haben Sie nach dem Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung für Milchkühe und Mastrinder im Jahr 2016 den Bäuerinnen und Bauern nicht umgehend starke finanzielle Hilfen (keine Almosen) für Stallumbauten und Weideeinzäunungen angeboten, um das Verbot zeitnah umsetzen zu können? Wie konnten Sie beschließen, die leidenden Tiere, die Bäuerinnen und Bauern und die vielen Verbraucher*innen, die nicht wollen, dass die Tiere für ihre Nahrungsmittel leiden müssen noch für 12 weitere Jahre im Stich zu lassen?
Mit freundlichen Grüßen
S. K.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.

vielen Dank für Ihre Anfrage auf dem Portal „abgeordnetenwatch“.

Allen voran ist festzuhalten, dass Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung mehrere Möglichkeiten haben, um ihr Haltungsverfahren tiergerechter zu gestalten. Neben dem Angebot von Weidegang, ist auch der Bau eines Laufhofs, der Umbau des Anbindestalls zum Laufstall oder der Neubau eines Laufstalls eine mögliche Option.

Das vor fünf Jahren beschlossene Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung für Milchkühe und Mastrinder ist aus Gründen des Tierschutzes auch aus heutiger Perspektive immer noch richtig. In der Folge wurde damals entsprechende Übergangsregelungen getroffen, die dazu dienten, die Auswirkungen jener politischen Entscheidung abzuschwächen und den betroffenen Landwirten Planungssicherheit zu geben. Beispielsweise bestanden bereits 2016 Förderprogramme, die finanzielle Anreize für die Weidehaltung in Niedersachsen geschaffen haben. Diese Förderprogramme werden auch zukünftig weiter angeboten.

Ferner wurde bis zum Jahr 2018 in Niedersachsen eine von der EU finanzierte Weidetierprämie ausgezahlt. Ab 2023 wird außerdem im Rahmen der Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) eine Mutterkuhprämie von Weidetieren eingeführt.

Darüber hinaus hat Niedersachsen im Rahmen des Tierschutzplans Niedersachsen eine AG Rinderhaltung eingerichtet, die sich intensiv mit einer Milchkuhhaltung auseinandergesetzt und entsprechende Leitlinien aus Tierschutzsicht definiert hat. Zudem setzt sich die SPD im Bund dafür ein, dass auch das Baurecht praktikabel angepasst wird, um umbauwillige Viehhalter in ihren Vorhaben zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Team Weil

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