Diskriminierung als getrennt erziehender Vater, warum ? und wann werden zeitgemäße Rahmenbedingungen (z.B.: Doppelresidenz) in Deutschland geschaffen?

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Sven Lehmann
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Frage von Oliver W. •

Diskriminierung als getrennt erziehender Vater, warum ? und wann werden zeitgemäße Rahmenbedingungen (z.B.: Doppelresidenz) in Deutschland geschaffen?

Hallo Sven,

ich bin Oliver aus Köln und seit knapp 20 Monaten getrennt erziehender Vater von einer knapp 5 Jahre alten Tochter. Meine Rollenvorstellung als aktiv erziehender Vater widerspricht meiner Ex-Partner & Mutter unserer gemeinsamen Tochter, Sie hat eher eine klassische Vorstellung.

Leider erlebe ich regelmässig bei Kontakten zu Ämtern, Beratungsstellen, Gerichte oder anderer relevanten öffentlichen stellen, aktive oder indirekte Diskrimierung wegen meiner aus meiner Sicht zeitgemäßen Vorstellung von Elternschaft und der Rolle als aktiver Vater, trotz Trennung.

Das Gesetz gibt uns Eltern die Verantwortung und die Pflicht uns auf verschiedene Themenfelder nach Trennung zu einigen. Was bei gleicher Vorstellungen sicherlich machbar ist, wenn es zu unterschiedlichen Vorstellungen kommt, mehr als eine komplexe Herausforderung ist.

Da ich auch in Köln wohne stehe ich gerne zu einem wertschätzenden und konstruktiven Austausch zur Verfügung.

Vielen Dank und Grüße
Oliver

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Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Wir Grüne teilen die Forderung, dass die Beratungsangebote in familienrechtlichen Fragen deutlich stärker ausgebaut und unterstützt werden muss. Insbesondere die partnerschaftliche Betreuung soll dabei im Mittelpunkt stehen, um einvernehmliche Lösungen zum Wohle des Kindes zu finden.

Die neue Ampel-Koalition hat sich deshalb vorgenommen, partnerschaftliche Betreuung nach der Trennung stärker zu unterstützen. Es ist neben den Beratungsangeboten notwendig, die Rahmenbedingungen zu verbessern, dass Getrennterziehende möglichst beiderseits sich um die Kinder kümmern können. Dazu wollen wir umgangsbedingte Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen. Es soll einen Umgangsmehrbedarf im SGB II geben und eine vergleichbare steuerliche Komponente geschaffen werden. Im Unterhaltsrecht sollen Betreuungsanteile besser berücksichtigt werden – ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden. So könnte eine anteilige Betreuung durch den Partner (erweiterter Umgang) unterhaltsmindernd ausgestaltet werden.

Ich bitte Sie um Verständnis, dass es mir leider momentan aus terminlichen Gründen nicht möglich ist, in den direkten Austausch mit Ihnen zu treten.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Lehmann MdB

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