Sind Sie der Auffassung, dass der Bundestag wesentliche Entscheidungskompetenzen (z.B. Einsatz des Militärs, Gesundheitsschutz, Bundeshaushalt) an übergeordnete Instanzen wie die EU abtreten darf?

Sven Lingreen dieBasis WK58
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Frage von Jan M. •

Sind Sie der Auffassung, dass der Bundestag wesentliche Entscheidungskompetenzen (z.B. Einsatz des Militärs, Gesundheitsschutz, Bundeshaushalt) an übergeordnete Instanzen wie die EU abtreten darf?

Sven Lingreen dieBasis WK58
Antwort von
dieBasis

Nein, der Bundestag ist gewählt und lt. Grundgesetz unser Verfassungsorgan der Gesetzgebung.

Wir könnten zwar nach Art 23 GG Hoheitsrechte auf die EU übertragen, aber es gilt sehr wohl das Subsidiaritätsprinzip. Was wir als Land und Nationalstaat also allein bewerkstelligen können, müssen wir nicht an die EU abgeben. Das gilt auch in die andere Richtung. dieBasis steht für mehr Eigenverantwortung bis hinunter in die Kommunen, denn da leben die Menschen und sollten so viel wie möglich eigene Entscheidungen für ihre Gemeinden treffen können. Basisdemokratisch am besten.