Wie können mittellose Menschen, die aus Scharm keine Sozialleistungen beziehen, 275 Euro Krankenkasse im Monat zahlen ohne dabei in eine existenzbedrohliche Abo-Schuldenfalle zu kommen?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Wer über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügt, soll in Deutschland nicht daran scheitern, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen zu können. Für Menschen, die Grundsicherungsleistungen beziehen, werden die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich vom zuständigen Träger übernommen. Auch wenn erst die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung dazu führen würden, dass jemand hilfebedürftig wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss zu diesen Beiträgen gewährt werden.
Ich halte ich es für wichtig, Sozialleistungen möglichst verständlich und niedrigschwellig zugänglich zu machen und Betroffene frühzeitig über ihre Ansprüche zu informieren. Gleichzeitig gilt aber: Der Sozialstaat kann einen gesetzlichen Anspruch schaffen und Beratung anbieten. Er kann den Menschen die Entscheidung, diesen Anspruch tatsächlich geltend zu machen, aber nicht abnehmen.
Unser Ziel muss es sein, dass niemand aus Scham auf Unterstützung verzichtet, auf die er oder sie einen Anspruch hat. Sozialleistungen sind keine Almosen, sondern gesetzlich geregelte Rechte.
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Schulze
