Frage an Swen Schulz bezüglich Verbraucherschutz

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Swen Schulz
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Frage von Frank B. •

Frage an Swen Schulz von Frank B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Herr Schulz,

ich habe Heute mal eine Frage an Sie in Bezug auf Telekommunikationsverträgen.

Leider konnte mir das Internet keine rechtsverbindliche Stellungnahme dazu geben und daher würde mich mal Ihre Meinung zur Thematik interessieren.

Wie es wohl Gang und Gebe zu sein scheint bekommt man beim Umzug eine komplett neue Vertragslaufzeit aufs Auge gedrückt und behält aber seinen alten Vertrag.
Das kann doch so nicht richtig sein, oder?
Mit welchem Recht können diese Anbieter nach einem Umzug neue 12/24 Monate Laufzeit veranschlagen, obwohl man nicht mal in den "Genuss" der meist geringeren Vertragsentgelte kommt.

Beispiel:
Herr Meier zieht zum 31.03.08 um und hat einen solchen Vertrag mit einer Restlaufzeit von 6 Monaten.
Nach dem Umzug hat er Meier nun den alten!!! Vertrag mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten.

Das kanns doch beim besten Willen nicht sein oder? Was ist wenn jemand immer wieder umzieht? Dann kommt er ja quasi nie aus dem Vertrag raus, außer er kauft sich raus, was wohl einige Anbieter anbieten. Das sind ziemlich üble Machenschaften und eigentlich sollte dort mal eine Regelung eingeführt werden.

Entweder:
1. Alter Vertrag in neuer Wohnung mit alter Laufzeit
oder
2. Neuer Vertrag in neuer Wohnung mit neuer Laufzeit (was meist günstiger ist)

Würde mich über eine Stellungnahme sehr freuen

liebe Grüße

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Burmeister,

vielen Dank für Ihre Frage vom 28. Februar 2008.

Die von Ihnen geschilderte Problematik ist mir so tatsächlich nicht bekannt. Auch ich kann natürlich nicht alles wissen. Deshalb freue ich mich darüber, dass sich Bürgerinnen und Bürger an mich wenden und mir sagen, wo es aus ihrer Sicht in unserem System zwickt und zwackt.

Zunächst bitte ich Sie jedoch um Verständnis dafür, dass ich als Bundestagsabgeordneter keine individuelle Rechtsberatung geben kann und vor allem auch nicht geben darf. Zudem kenne ich weder den Inhalt des von Ihnen abgeschlossenen Vertrages noch von Ihnen angesprochenen Anbieter der Telekommunikationsleistungen.
Daher beschränke ich mich hier auf einige grundsätzliche Anmerkungen zu der von Ihnen geschilderten Problematik.
In Deutschland gilt grundsätzlich die so genannte Vertragsfreiheit, die auf der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG basiert. Danach steht es jedem Einzelnen frei, Verträge mit Vertragspartnern seiner Wahl abzuschließen sowie den Vertragsgegenstand frei zu bestimmen. Allerdings dürfen die Verträge nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gegen gesetzliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen.

Details zu den Verträgen sind meistens in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) geregelt, das sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss des Vertrages stellt. Voraussetzung ist, diese sind Vertragsbestandteil geworden und nicht unwirksam.
Nähere Regelungen zu den Vertragsverhältnissen ergeben sich demnach entweder aus dem Vertrag selbst oder aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weitere rechtliche Grundlagen zum Abschluss von Verträgen bietet auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Hieraus ist schon zu erkennen, dass sich der von Ihnen geschilderte Sachverhalt keinesfalls in einem rechtsfreien Raum abspielt. Da ich jedoch keine Einzelheiten zu diesen Vertragsverhältnissen kenne, kann ich nicht beurteilen, ob die Problematik eventuell auf eine gesetzliche Regelung zurückgeführt werden könnte oder ob es sich vielleicht um einen sittenwidrigen Vertrag handelt. Letzteres müsste in jedem Fall von einem Anwalt überprüft werden.

Wie gesagt, kenn ich das Problem in der von Ihnen geschilderten Form nicht. Ich bin aber auf jeden Fall an Details interessiert und würde mich freuen, wenn wir uns darüber in meiner Bürgersprechstunde näher unterhalten könnten. Wir können dann gemeinsam besprechen, inwiefern ich für Sie unterstützend tätig werden kann.
Einen Termin für meine Bürgersprechstunde können Sie unter 030 / 367 57 090 vereinbaren.

Darüber hinaus erreichen Sie mich direkt unter:
Swen Schulz, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
oder per E-Mail unter
swen.schulz@bundestag.de

Mit den besten Grüßen

Swen Schulz, MdB