Sehr geehrte Bundestagsabgeordnete der SPD, Frau Tanja Machart, wie lange sollen die Rentenempfänger noch in "unwürdigen" Lebensverhältnissen/(Sterben) müssen? M.Thalheim
Dr. Tanja MACHALET hat sich entschieden, auch auf Abgeordnetenwatch nur Anfragen aus ihrem Wahlkreis zu beantworten.
Wir bitten Sie freundlichst, sich mit Ihrem Anliegen - wenn nicht schon geschehen - direkt an Ihre SPD-Wahlkreisabgeordnete Rasha Nasr zu wenden. Deren Kontaktdaten finden Sie unter rasha-nasr.spd.de .
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Wahlkreisteam Dr. Tanja Machalet MdB
Weitere Fragen an Tanja Machalet
Der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses am 8. Juli und der Schlussabstimmung am 10. Juli isoliert betrachtet vermittelt nur vermeintlich den Eindruck eines sehr kurzen Verfahrens. Für die parlamentarische Beratung ist jedoch der gesamte Gesetzgebungsprozess maßgeblich.
Im Deutschen Bundestag ging es am 9. Juli jedoch nicht um eine persönliche Meinungsumfrage, sondern um einen konkreten Gesetzentwurf der Grünen. Die SPD hat in der Debatte ausdrücklich deutlich gemacht, dass sie ein Tempolimit weiterhin für eine sinnvolle Klimaschutzmaßnahme hält. Gleichzeitig hat unsere Rednerin darauf hingewiesen, dass CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag ausdrücklich vereinbart haben, kein allgemeines Tempolimit einzuführen. Aus diesem Grund hat die SPD-Fraktion den Gesetzentwurf abgelehnt.
Die Frage, ob die SPD bei der nächsten Wahl erfolgreich sein wird, entscheidet sich nicht an Umfragen allein und auch nicht daran, ob wir die schwierigen Rahmenbedingungen schönreden. Sie entscheidet sich daran, ob Menschen wieder spüren: Politik sieht meine Lebensrealität, sie nimmt meine Sorgen ernst und sie arbeitet konkret an Verbesserungen.
Im parlamentarischen Verfahren konnte die SPD-Fraktion hierzu wichtige Verbesserungen durchsetzen. So entfällt in bestimmten Fällen der Konsiliarbericht, wodurch der Zugang zur Psychotherapie erleichtert wird. Zudem haben wir sichergestellt, dass laufende Psychotherapien, die bis zum 31. Dezember 2026 begonnen, beantragt und genehmigt wurden, unbegrenzt ohne Honorarkürzungen fortgeführt werden können.
