Frage an Tessa Ganserer bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Tessa Ganserer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Martin R. •

Frage an Tessa Ganserer von Martin R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Ganserer,

In Bayern gibt es, anders als in anderen Bundesländern, bisher kein Informationsfreiheitsgesetz (kurz IFG).
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch hier in Bayern solch ein Gesetz eingeführt wird?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort von
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Sehr geehrter M. R.,

wir GRÜNE fordern seit fast 20 Jahren die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes (kurz IFG) in Bayern. Bereits am 22. März 2001 hat die grüne Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Gewährleistung des freien Zugangs zu amtlichen Informationen im Freistaat Bayern (Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz – BayIFG) (Drucksache 14/6180) eingebracht, der von der CSU abgelehnt wurde.

Am 16. Januar 2006 sowie am 25. Februar 2009 wurde dieser Gesetzentwurf von der grünen Landtagsfraktion erneut eingebracht (Drs. 15/4587 und Drs. 16/660) – wieder abgelehnt von der CSU bzw. CSU/FDP.

Ein weiterer neuer Anlauf erfolgte am 26. Juni 2013 mit der Einbringung des grünen Gesetzentwurfs eines Gesetzes über die Öffentlichkeit und Transparenz der Verwaltung (Verwaltungsöffentlichkeitsgesetz – BayVwÖffG), Drs. 16/17522. Wie unschwer zu erwarten, wurde auch dieser Antrag wieder abgelehnt.

2016 hat der Bayerische Landtag ein geändertes Datenschutzgesetz beschlossen, nach dem lt. Artikel 36 nun jede*r das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen hat - soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt wird. Wir kritisieren, dass das Gesetz Behörden einen großen Spielraum gebe, Anfragen abzulehnen. Jurist*inn*en legen den Begriff "berechtigt" weit aus - sodass darunter jedes rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Interesse fallen kann.

Die Möglichkeit, sich Informationen in den Verwaltungen zu beschaffen, ist ein grundlegendes Bürgerrecht und in über 90 Ländern Standard. Wenn sich Bayern verweigert, müssen wenigstens die Kommunen durch eigene Satzungen ein Fundament für den freien Zugang zu Informationen legen. Deshalb hatten wir gemeinsam mit dem Bündnis für Informationsfreiheit Bayern (https://informationsfreiheit.org ) vor vielen Jahren eine Kampagne gestartet. Inzwischen haben 80 Kommunen in Bayern eine Informationsfreiheitssatzung. Diese Kommunen zeigen, dass sie eine transparente, bürgerfreundliche Kommune sind.

Trotz alledem: Ein eigenes Landesgesetz zu Informationsfreiheit halte ich trotz der Änderung des Datenschutzgesetzes für überfällig.

Herzliche Grüße

Tessa Ganserer, MdL

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