Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Empfehlungen des Bürgerrats für Klima möglichst umfassend umgesetzt werden? https://buergerrat-klima.de/ergebnisse-gutachten

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Tessa Ganserer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Mirco K. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Empfehlungen des Bürgerrats für Klima möglichst umfassend umgesetzt werden? https://buergerrat-klima.de/ergebnisse-gutachten

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Bündnis 90/Die Grünen

Hallo Mirco K., 

in der ersten Hälfte der Legislatur konnte bereits eine Vielzahl an Forderungen des Bürger*innenrates umgesetzt werden oder daran gearbeitet werden, dass diese bald umgesetz werden, hier einige Beispiele: 

Handlungsfeld Energie

Mehr Flächen und bessere Bedingungen für Sonnen- und Windenergie

Als Ampelkoalition haben wir mit der im Juli 2022 beschlossenen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Rahmenbedingungen für den Windenergieausbau verbessert, u. a. mit deutlich höheren Ausbauzielen. Mit dem neu eingeführten Windenergieflächenbedarfsgesetz („Wind an Land-Gesetz") stellen wir sicher, dass für den Ausbau an Land endlich genügend Flächen zur Verfügung stehen. Das Gesetz garantiert, dass in Deutschland insgesamt 2 Prozent der Landesfläche für den Bau von Windenergie ausgewiesen werden und dass alle Bundesländer zu diesem Ziel beitragen.

Die EEG-Novelle macht den PV-Ausbau wieder attraktiv, insbesondere durch die Verbesserung der Fördertarife. So profitieren die Bürger*innen nicht nur vom sauberen Strom, sondern der Zubau lohnt sich auch finanziell. Wir bauen unnötige Bürokratie ab und unterstützen die dezentrale Stromerzeugung vor Ort durch Stärkung der Bürgerenergiegesellschaften und Mieterstromprojekte.

Kohleausstieg bis 2030

Für das Rheinische Braunkohlerevier setzen wir dieses Ziel bereits um und schreiben als Ampelkoalition gemeinsam mit der Landesregierung von NRW den vorzeitigen Kohleausstieg fest. Nach aktueller Gesetzeslage wird die Braunkohleverstromung in Ostdeutschland ab dem Jahr 2025 laufend reduziert und spätestens 2038 beendet. Die Bundesregierung kann die Stilllegung aller Kraftwerke nach 2030 entschädigungslos um drei Jahre vorziehen, d. h. auf spätestens 2035.

Im Beschluss „Transformation gestalten – Rahmenbedingungen schaffen, vorausschauend und verantwortungsvoll“ beschreiben wir als grüne Bundestagsfraktion zentrale Vorhaben für den Strukturwandel. Den Ausstieg aus Kohle und anderer fossiler Energie ermöglichen wir durch den massiven Ausbau erneuerbarer Energien. Unterstützt durch die Reform des europäischen Emissionshandels schaffen wir die Grundlage für den früheren Kohleausstieg 2030.

 

Handlungsfeld Mobilität

Erstzulassung von Verbrennern bis 2027, spätestens 2030 einstellen

In der Europäischen Union dürfen ab 2035 nur noch klimaneutrale Neuwagen neu zugelassen werden – das ist ein historisches Ergebnis für den Klimaschutz, für den wir Bündnisgrüne uns seit 2017 eingesetzt haben. Zudem wurden die Flottengrenzwerte deutlich verschärft. Die neuen europäischen Vorgaben für Neuwagen festigen das nationale Klimaschutzziel: Bis 2030 müssen die CO2-Emissionen des Verkehrs um annähernd die Hälfte verringert werden. Bis dahin sollen mindestens 15 Millionen vollelektrische Pkw herkömmliche Pkw ersetzen und der Ausbau erneuerbarer Energie entsprechend fortgesetzt werden.

Ausbau des Güterverkehrs auf der Schiene

Im Güterverkehr soll der Marktanteil der Schiene bis 2030 auf 25 Prozent ansteigen. Wichtige Projekte für Ausbau und Modernisierung des Netzes werden enorm beschleunigt, die Investitionen in die Schiene massiv erhöht. Mit der Erhöhung der Lkw-Maut durch die Einführung eines CO2-Aufschlags wird ein langjähriges grünes Konzept realisiert, denn neben dem starken Anreiz für klimafreundliche Antriebe im Straßengüterverkehr fließen die Mehreinnahmen aus der Maut hauptsächlich in die Schiene und die Verkehrsverlagerung.

Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur

Das Bundesverkehrsministerium stellt für den Radverkehr insgesamt 1,46 Milliarden Euro bis 2023 bereit. Dazu zählen unter anderem Finanzhilfen an die Länder und Kommunen für das Sonderprogramm „Stadt und Land“, um den Radverkehr vor Ort weiterzuentwickeln.

Förderung des autonomen Fahrens im Bereich des öffentlichen Verkehrs

Die Bundesregierung hat eine Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Sie regelt technische Vorschriften und das Verfahrens über die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion zum Straßenverkehr. Über die neue Förderrichtlinie „Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren“ werden anwendungsorientierte Forschungsvorhaben gefördert.

 

Handlungsfeld Gebäude und Wärme

Einbauverbot von Öl- und Gasheizungen (ab 2026 und 2028)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll nach der Sommerpause verabschiedet werden – und dann mit dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Ab dem 1.1.2024 soll nach dem Gesetzentwurf für jede neu installierte Heizung in Neubauten eine Mindestanforderung von 65% erneuerbarer Energie gelten. Im Bestand gilt das GEG ab dem Zeitpunkt, zu dem eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Spätestens aber 2028. Ab 1.1.2024 soll es zudem eine verbindliche Beratung durch Expert*innen geben – mit dem Ziel, kurzfristigen Fehlinvestitionen möglichst vorzubeugen und die Menschen nicht in die Kostenfalle laufen zu lassen.

Verpflichtende Wärmeplanung in Kommunen

Kommunen werden zu einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung verpflichtet, die spätestens 2026 für große Kommunen und 2028 für kleinere Kommunen vorliegen muss. Die neue Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) setzt darüber hinaus Anreize zur Umstellung von vorwiegend fossilen Wärmenetzen auf erneuerbare Energien und Abwärme.

 

Handlungsfeld Ernährung

Subventionsumbau gemäß Klimafreundlichkeit, Umweltleistung und Emissionen / Klimafreundlichkeit und Nachhaltigkeit als Forschungsschwerpunkt

Die Bundesregierung hat den ökologischen Landbau zu ihrem Leitbild für eine nachhaltige Landwirtschaft gemacht. Die Öko-Landbaufläche soll bis zum Jahr 2030 auf 30 Prozent ausgeweitet werden. Das Flächenziel wird durch innovative und praxisorientierte Forschungsprojekte flankiert. Schwerpunkte sind die Anpassung von Produktionssystemen und der Nutztierhaltung an den Klimawandel, alternative Antriebstechniken und Erneuerbare Energien und regionale Bio-Wertschöpfungsketten.

Reduktion der Nutztierbestände

Mit einer bundesweit einheitlichen Auslegung der immissionsrechtlichen Anforderungen wird der tiergerechte Umbau von Ställen ermöglicht. Darüber hinaus wird eine staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung eingeführt, die für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren sorgt und Verbraucher*innen eine bewusste Kaufentscheidung ermöglichen soll. Das Bundesprogramm Nutztierhaltung (BUNTH) bündelt Aktivitäten und wissenschaftliche Forschungsarbeiten zur Verbesserung des Tierwohls sowie Maßnahmen zur Verminderung von Umweltauswirkungen.

Energieeinsparung, Umstellung auf erneuerbare Energiequellen

Um die Anstrengungen zur Energieeffizienz in der Landwirtschaft weiter zu beschleunigen, wurde das Bundesprogramm Energieeffizienz in das Sofortprogramm Klimaschutz der Bundesregierung aufgenommen. Agri-PV, die eine kombinierte Flächennutzung für landwirtschaftliche Produktion und klimafreundliche Stromerzeugung ermöglicht, wird im EEG erstmals regulär aufgeführt und so aus dem Nischendasein gehoben.

Bildung und Aufklärung zu klimafreundlicher Ernährung für alle Altersstufen

Begleitende Ernährungsbildung ist einer der Schwerpunkte des BMEL, das mit verschiedenen Projekten umgesetzt wird. Darüber hinaus hat das BMEL ein neues Bio-Label für Gemeinschaftsverpflegung und ein Werbeverbot für an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt auf den Weg gebracht.

Viele Grüße, 

Tessa Ganserer

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