Sehr geehrter Herr Gebhart, Sie sind mein Abgeordneter im Bundestag. Gestern wurden die Reformvorschläge veröffentlicht. Wie werden Sie über den Punkt 32 (IFG) abstimmen? MfG, Andreas S.
Sehr geehrter Herr MdB Gebhart,
voller Sorge habe ich die Einschränkungen bzw. die faktische Abschaffung des Informations-Freiheits-Gesetzes (IFG) gestern verfolgt. Ich bin entsetzt! Einmal, weil es unter dem Punkt Bürokratieabbau erscheint sowie eine einfache Nutzung des Zugangs zu Behörden erschwert bzw. unmöglich macht! Sollte dies so umgesetzt werden, droht ein weiterer deutlicher Vertrauensverlust in unseren Staat! Ich sehe dies als Wahlkampfhilfe für die AfD! Ich hoffe Sie sind sich dessen bewußt und versagen Ihre Stimme in diesem Punkt! Obwohl ich der CDU nicht nahe stehe, schätze ich doch Ihr Engagement für unseren Wahlkreis sehr! Ich weiß, dass ich mich jederzeit an Sie wenden kann, was ich hiermit tue. Bitte sorgen Sie in Ihrer Fraktion dafür, dass sich Einzelne nicht für diesen Punkt 32 durchsetzen können! Es geht um unsere Demokratie! Bitte denken Sie daran!
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit!
MfG Andreas S.
Sehr geehrter Herr S.,
ich danke Ihnen für Ihre Nachricht zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Ihr Interesse an diesem Thema. In dem 34-Punkte Papier der Parteispitzen ist vereinbart, dass das IFG künftig auf natürliche Personen beschränkt werden soll und dass das Verfahren für die Bürgerinnen und Bürger transparenter und einfacher gestaltet werden soll. In dem Papier heißt es weiter, dass es um drei Aspekte geht, die für eine Änderung sprechen: 1. Der Schutz der Beschäftigten vor Anfeindungen und Drohungen. 2. Der Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung und der wissenschaftlichen Forschung vor dem Hintergrund der komplexen Bedrohungslage von innen und von außen. 3. Kostendeckungsprinzip.
Bitte haben Sie Verständnis, dass mir aktuell lediglich ein kleiner Textabsatz zum IFG vorliegt (aus dem 34-Punkte-Papier). Einen Gesetzesentwurf hat der Bundestag noch nicht erhalten. Insofern kann ich noch keine abschließende Bewertung oder voraussichtliches Votum mitteilen. Versichern kann ich aber, dass wir im Parlament das Gesetz, sobald es in den Bundestag eingebracht wird, ausführlich erörtert werden. Die Regelung steht und fällt meines Erachtens mit der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes.
Für Rückfragen stehe ich unter thomas.gebhart@bundestag.de gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Thomas Gebhart
