![Thomas Heilmann Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/thplakatprofillogo.jpg?itok=Grd0dpwQ)
(...) Die Normierung in § 76 a IV StGB i.V.m. § 437 StPO, durch die Vermögen unklarer Herkunft unabhängig vom Nachweis einer konkreten rechtwidrigen Tat selbstständig eingezogen werden kann, bedeutet bereits faktisch eine Beweislastumkehr. Denn im Falle einer Anordnung zur Einziehung von Vermögen aufgrund eines Missverhältnisses zwischen dem Wert und den rechtmäßigen Einkünften, muss der Betroffene eine deliktische Herkunft bestreiten und entsprechende Beweise anbieten. (...)