Wann folgen weitere Schritte zur amtsangessenen Besoldung?
Hessen hat erfreulicherweise erste, wichtige Schritte zur verfassungsmäßigen Besoldung unternommen. Dennoch ist aktuell die Besoldung immer noch nicht auf dem erforderlichen Stand. Sind in 2024/2025 hierfür weitere Anpassungen geplant und wird es Rückzahlungen für die vergangenen Jahre geben, sofern die Beamten hier schriftlich Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt haben?
Sehr geehrter Herr B.
Alle Bundesländer sind von Karlsruhe aufgerufen, die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Deutschland anzupassen. Aktuell für alle, somit auch für Hessen, eine Mammutaufgabe, ausgelöst durch Urteile gegen die Richterbesoldung in Berlin und Nordrhein-Westfalen im Mai 2020.
In Hessen hat man sich frühzeitig auf zügiges Handeln festgelegt. Trotz Hessens großer Wirtschaftskraft können auch hier die notwendigen Verbesserungen nur schrittweise geschultert werden. Dass wir hier entschieden fortfahren, ist bereits im christlich-sozialen Koalitionsvertrag festgehalten.
Allerdings wird gerade der kommende Haushalt aufgrund einbrechender Steuereinnahmen und hoher sozialer Verpflichtungen unter schweren Vorzeichen stehen, so dass für die nächsten Jahre seriös keine festen Zusagen gemacht werden können. Dabei gilt zu beachten, dass Hessen bereits unmittelbar nach Verkündigung der Vorlagenbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs Maßnahmen entwickelt hat, obwohl die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch aussteht. Diese letztlich wird auch den Umfang der Anpassungen und somit den verbliebenen Reparaturbedarf aufzeigen.
Bisher ist der in Hessen eingeschlagene transparente Reparaturpfad besonders familienfreundlich und zugleich generationengerecht:
Anhebung der Besoldung und Versorgung zum 1. April 2023 sowie zum 1. Januar 2024 um jeweils drei Prozent zusätzlich zur vereinbarten Tarif- und Besoldungserhöhung.
Deutliche Anhebung der Familienzuschläge. Für die ersten Beiden Kinder jeweils 100 Euro pro Monat zusätzlich (also für jedes Kind nun 200 Euro). Für das dritte und jedes weitere Kind 300 Euro pro Monat zusätzlich, also 400 Euro für das dritte und jedes weitere Kind.
Überführung der Angehörigen der Besoldungsgruppe A5 in die besser bezahlte Besoldungsgruppe A 6.
Streichung der niedrigsten Erfahrungsstufen für Richter- und Staatsanwaltschaft zum 1. April 2023, auch um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden.
Gewährung einer steuerfreien Inflationsausgleichszahlung von insgesamt 3000 Euro für 2024 (jeweils 1000 Euro im Juni, Juli, November).
Darüber hinaus Anhebung der Besoldung zum 1. Februar 2025 um 4,8 Prozent und zum 1. August 2025 um weitere 5,5 Prozent.
Dies soweit insgesamt eine deutliche Erhöhung der Besoldung.
Aus vielen Gesprächen mit ehemaligen Kolleginnen und Kollegen und vielen weiteren Beamten weiß ich um die fortbestehende Erwartungshaltung. Ich stehe auch dafür, weitere Schritte in der Reparatur aber auch grundsätzlichen Besoldungsfragen anzugehen. Beim Zulagenwesen freue ich mich über die im Koalitionsvertrag festgehaltene Anhebung der Polizeizulage aber auch bei Entschädigungen für Dienste zu ungünstigen Zeiten.
Mein Ansporn bleibt, gerne auch im direkten Austausch. Allerdings immer im Blick auf den Gesamthaushalt und immer wieder neu auftretenden Herausforderungen.
So kann ich gerade mit Sorgenfalten auf der Stirn hinsichtlich der Steuerschätzungen und Herausforderungen eben nicht seriös die konkret von Ihnen angefragten weiteren Reparaturschritte für die nahe Zukunft voraussagen. Zumal auch die endgültige gerichtliche Entscheidung in Karlsruhe mit klaren Vorgaben und dem Anpassungsrahmen noch aussteht.