Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?

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Thomas Hering
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Frage von Horst E. •

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?

Der Landesbetrieb Hessen-Forst verlangt für die Nutzung des hessischen Staatswaldes für Wanderstrecken bei Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen eine „Nutzungspauschale“ in von 297,50 Euro, wenn mehr als 200 Teilnehmer erwartet werden.

Der damalige zuständige Hessische Staatsminister Jörg Jordan hat 1991 zu Wanderveranstaltungen im Wald angeordnet (Staatsanzeiger für das Land Hessen 35/1991 vom 2. September 1991, Seite 2018f. Ziffer 788):

„Im Hinblick auf die besondere gesellschafts- und gesundheitspolitische Bedeutung des Sports, den hohen Freizeitwert derartiger Veranstaltungen und mit Rücksicht auf den i. d. R. gemeinnützigen Charakter der veranstaltenden Vereine bitte ich, die oben genannten Veranstaltungen im Staatswald des Landes unentgeltlich zu gestatten und zu unterstützen.“

Die Wanderfreunde Hatzbachtal meinen, dass diese Feststellung immer noch ihre Berechtigung hat. Wanderveranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald sollten kostenfrei sein.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr E.,

um Dopplungen zu vermeiden angesichts des zahlreich durch Sie angefragten Abgeordnetenkreises erlaube ich mir auf die Ihnen auch schriftlich zugegangene ausführliche Antwort des Kollegen und „Wahlkreisnachbarn“ Sebastian Müller, MdL hinzuweisen.

Dieser können Sie unter anderem entnehmen, dass Ehrenamt und Vereinsleben in unserem Fokus stehen und viele Optionen der Unterstützung/Förderung bestehen bzw. umgesetzt werden. Dies betrifft die Durchführung von Veranstaltungen bis hin zu Förderung unterschiedlichster Bedarfe rund um Vereinsleben, Immobilien, Inventar, Infrastruktur.

Eine grundsätzliche und uneingeschränkte Öffnung des sensiblen Lebensraumes Wald sollte nachrangig hinter der anlassbezogenen und im Vorfeld abprüfbaren Nutzung unter Abwägung der verschiedenen Interessen und Schutzgüter stehen.

Herzliche Grüße 

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