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Haben Sie das Gutachten zum AfD-Verbotsantrag zumindest ansatzweise gelesen, die Fülle der Belege wahrgenommen und wie stehen Sie persönlich danach zu der Antragsforderung?

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Thomas Jarzombek
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Frage von Andreas S. •

Haben Sie das Gutachten zum AfD-Verbotsantrag zumindest ansatzweise gelesen, die Fülle der Belege wahrgenommen und wie stehen Sie persönlich danach zu der Antragsforderung?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S.

 

vielen Dank für Ihre Frage. Berichte des Verfassungsschutzes und zahlreiche öffentliche Recherchen haben erhebliche Hinweise auf verfassungsfeindliche Tendenzen innerhalb der AfD aufgezeigt. Umso besorgter habe ich das aktuelle Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte gelesen, das einen wichtigen Beitrag zur fachlichen Einordnung leistet. In einer umfassenden Datenauswertung kommt es zu dem Schluss, dass ein Parteiverbotsverfahren Aussicht auf Erfolg hat. Diese Einschätzung nehme ich ernst.

 

Das Parteiverbotsverfahren stellt zugleich das schärfste Instrument unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung dar und fordert insoweit hohe Hürden. Ein erfolgloses Verbotsverfahren birgt das Risiko einer weiteren gesellschaftlichen Polarisierung. Bereits die aktuelle Verbotsdiskussion mobilisiert die Anhängerschaft der AfD und hilft einmal mehr, das Ausgrenzungs-Narrativ zu bedienen. Deshalb darf ein Verbotsverfahren schon aus politischer Verantwortung heraus nur dann ergriffen werden, wenn eine zweifelsfreie Aussicht auf Erfolg besteht.

 

Der Verfassungsschutz beobachtet die AfD als – gerichtlich bestätigten – rechtsextremistischen Verdachtsfall und hat somit den umfassendsten Überblick zu der Frage, ob ein solches Verfahren Erfolg hätte. Das Ergebnis seiner Belege muss zu der Überzeugung gelangen, dass die Partei darauf hinarbeitet, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen (Art. 21 Abs. 2 GG). Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte liefert hierfür wertvolle Argumente. Eine verantwortungsvolle Entscheidung darf sich jedoch nicht auf ein Gutachten beschränken, sondern muss sämtliche rechtlichen Erkenntnisse einbeziehen. Dabei ergibt sich derzeit – insbesondere im Lichte der Rechtsprechung – kein in jeder Hinsicht eindeutiges Bild. 

 

Wie hoch die Anforderungen sind, zeigt insoweit ein aktuelles Gerichtsverfahren. Zwar hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Im anschließenden Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Köln jedoch deutlich gemacht, dass einzelne Aussagen, Forderungen oder auch die Einstufung einzelner Landesverbände für eine solche Bewertung nicht ausreichen. Das Gericht sieht zwar gewichtige Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, allerdings seien die Voraussetzungen der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ bislang nicht erfüllt. 

 

Zugleich bleiben das Hauptverfahren in dieser Sache sowie potenzielle nachfolgende Rechtsbehelfe abzuwarten, deren Ausgang eine wichtige Entscheidungsgrundlage für das weitere politische Verfahren bilden. Das Urteil verdeutlicht jedoch, wie hoch die Hürden für eine Einstufung durch den Bundesverfassungsschutz sind. Für ein Parteienverbot liegen diese Hürden durch das Bundesverfassungsgericht noch höher. Dabei muss auch bedacht werden, dass ein gescheitertes Verbotsverfahren letztlich das Gegenteil bewirkt und der AfD den Anschein einer demokratischen Partei geben würde.

 

Deshalb bleibt die politische und inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD aus meiner Sicht der entscheidende Weg. Wer ihre Positionen genauer betrachtet, erkennt schnell, dass sie für viele der großen Herausforderungen unseres Landes keine tragfähigen Lösungen anbietet. 

 

Mit den besten Grüßen

Thomas Jarzombek

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