Antwort 26.11.2025 von Thomas Jepsen CDU
Der Zugang zu Behörden und Gerichten soll weiter für jedermann - auch ohne digitale Fähigkeiten und Möglichkeiten - gewahrt bleiben.
Der Zugang zu Behörden und Gerichten soll weiter für jedermann - auch ohne digitale Fähigkeiten und Möglichkeiten - gewahrt bleiben.
Eine anlasslose Telekommunikationsüberwachung beziehungsweise die sogenannte „Chatkontrolle“ lehne ich ab.
Der Verbraucherschutz ist gewahrt und muss weiter gewahrt bleiben. Die Reinheit von Nahrungsmitteln muss zur Grundversorgung weiter sichergestellt bleiben.
Die Zahlung an die Versorgungsempfänger ist freiwillig und eine Orientierung am Ruhegehaltssatz übliche Praxis.
Ja; es wurden bereits Teile ausgezahlt und weitere Raten folgen.
Inwieweit auch in M-V das Tarifergebnis auch für Versorgungsempfänger übernommen wird, können nur die Landtagsabgeordneten aus M-V beantworten.