Frage an Thomas Lutze bezüglich Verbraucherschutz

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Thomas Lutze
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Frage von Michael M. •

Frage an Thomas Lutze von Michael M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Lutze .

In Saarbrücken ist ab sofort die Straßen Musik so geregelt das man sich vorher beim Ordnungsamt melden muss . Wenn man öffentlich Musik spielen möchte und man darf nur 30 Minuten an einem Platz spielen. Was vorher nicht der Fall war . Ich empfinde
sowas als sehr strenge Regelung . Wie ist ihre ansicht zu diesem Thema?

Mit freundlichen Grüßen
Mamiani

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Sehr geehrter Herr Mamiani,

in der Saarbrücker Innenstadt gibt es seit längerem Beschwerden über eine Form der Straßenmusik, die für viele Anwohner, Gewerbetreibende und Besucher kaum noch zu ertragen ist. Dies sind keine ortsansässigen Musiker, sondern Gruppen kommerziell auftretender Menschen, deren einziges Ziel ist, schnell viel Geld zu bekommen und dann weiter zu reisen. Die neue Regelung, dass sich Straßenmusiker anmelden müssen, benachteiligt diese Leute in ihrem Bestreben. Für ortsansässige Straßenmusiker - so deren eigene Aussagen - stellt diese Anmeldung kein Problem dar.

Dennoch ist die Neuregelung nicht unumstritten, auch nicht bei der Linken. Hier prallen Interessen verschiedener Gruppen aufeinander, die nicht immer kompatibel sein werden. Aus diesem Grund hatte unsere Stadtratsfraktion die Vertreter der Gewerbetreibenden und verschiedene Straßenmusiker in die Fraktionssitzung zum Meinungsaustausch eingeladen. Ich selbst war bei den Fraktionssitzungen als Gast anwesend und konnte selbst erleben, wie sachorientiert beide Seiten aufeinander zugehen konnten.

Und die Linksfraktion konnte in der Koalition durchsetzen, dass die Neuregelung nach einem Jahr noch einmal überprüft wird. Sollte sich herausstellen, dass einzelne Maßnahmen ungeeignet sind oder einzelne Gruppen über Gebühr benachteiligt werden, wird das verändert.

Freundliche Grüße,
Thomas Lutze, MdB

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