Frage an Thomas Silberhorn bezüglich Wirtschaft

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Thomas Silberhorn
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Frage von Ulrich N. •

Frage an Thomas Silberhorn von Ulrich N. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Silberhorn,

Sie schreiben in einer Antwort auf eine Bürgerfrage über sogenannte Pick-Up-Stellen von Versandapotheken:

"Das ist nicht nur umständlich für den Kunden, der die Rezeptsammelstelle zweimal aufsuchen muss."

Meine Frage dazu:

Sollte nicht jeder Bürger selbst entscheiden, ob und was für ihn ggf. umständlich ist oder nicht? Ist es nicht so, daß in einer Marktwirtschaft der Erfolg eines Angebots immer von der Nachfrage abhängt? Ich kenne nicht die genaue Anzahl sogenannter Pick-Up-Stellen, aber sollten sie in größerer Zahl existieren, spricht bedeutet das dann nicht, daß die Bürger diese Dienstleistung offenbar gerne nachfragen?

Sie schreiben weiter:

"Diese Versandform bedeutet auch eine nicht vertretbare Ungleichbehandlung der Präsenzapotheken, die - zu recht - an strenge Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung gebunden sind."

Was für eine angebliche Ungleichbehandlung meinen Sie? Ich kann per Post mein Rezept zu einer Versandapotheke senden und erhalte ebenfalls per Post mein gewünschtes Medikament geliefert.

Nutze ich sogenannte Pick-Up-Stellen so gebe ich mein Rezept dort ab und kann kurzer Zeit mein angeliefertes Medikament wieder von dort abholen.

Ich kann keinen wesentlichen Unterschied erkennen.

Was macht also, insbesondere bei den drängenden Problemen unserer heutigen Zeit, dieses Thema derart wichtig, daß Sie sich genötigt sehen, extra Gesetze zu ändern bzw. sogar neu zu verfassen zu wollen, um Pick-Up-Stellen zu verbieten? Warum soll nicht jeder Bürger, wie in einer freien Gesellschaft auch sonst üblich, für sich selbst entscheiden können, ob und in welchem Umfang er solche Angebote nutzt?

Mit freundlichen Grüßen,

Ulrich Nentwig

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Sehr geehrter Herr Nentwig,

dass die Abgabe von Arzneimitteln allein durch die Nachfrage geregelt werden könnte, kann ich nicht erkennen. Im Gemeinwohlinteresse ist es vielmehr geboten, ein Angebot zum Beispiel auch zu Nachtzeiten und am Wochenende vorzuhalten, wenn mit einer ausreichenden Nachfrage gerade nicht zu rechnen ist.

Das können nur die Präsenzapotheken leisten, die zu diesem Zweck besonderen Anforderungen unterliegen. So enthält die Apothekenbetriebsordnung strenge Vorgaben, was etwa das Personal, die Lagerung von Medikamenten oder die Vorhaltung von Labor und Räumlichkeit für den Nachtdienst betrifft.

Die Präsenzapotheken dürfen darüber aber nicht benachteiligt werden. Genau das geschieht jedoch durch Pick-up-Stellen, die von den Rosinen des Alltagsgeschäfts leben, ohne die notwendige Notfallversorgung erbringen zu können und die den Präsenzapotheken dafür verordneten Auflagen erfüllen zu müssen. Derart unterschiedliche Angebotsbedingungen haben mit fairem Wettbewerb nichts zu tun.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn

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