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Bekommen Sie zu Ihren momentan Ihnen zustehenden Diäten auch noch Ihre Pension als ehemaliger Oberbürgermeister hinzu ausbezahlt?

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Thorsten Frei
CDU
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Frage von Johann H. •

Bekommen Sie zu Ihren momentan Ihnen zustehenden Diäten auch noch Ihre Pension als ehemaliger Oberbürgermeister hinzu ausbezahlt?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr H.,

entsprechend dem baden-württembergischen Landesbeamtenversorgungsgesetz erhalte ich aus meiner früheren Tätigkeit als Oberbürgermeister eine monatliche Pension ausgezahlt. Diese wird jedoch gem. § 29 AbgG mit der  Abgeordnetendiät verrechnet.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei 

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