entsprechend dem baden-württembergischen Landesbeamtenversorgungsgesetz erhalte ich aus meiner früheren Tätigkeit als Oberbürgermeister eine monatliche Pension ausgezahlt. Diese wird jedoch gem. § 29 AbgG mit der Abgeordnetendiät verrechnet.
Ziel der Reform ist es, unsere Nachrichtendienste angesichts wachsender Bedrohungen durch Spionage, Extremismus und Cyberangriffe handlungsfähiger zu machen.