Mit welcher Berechtigung erwägt die Bundesregierung die Kassenbeiträge für ungeimpfte und Kosten für ungeimpfte Coronakranke, aber nicht für z.B. Raucher, Risikosportler, Motorsportler, zu erhöhen?

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Thorsten Frei
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Frage von Helmut O. •

Mit welcher Berechtigung erwägt die Bundesregierung die Kassenbeiträge für ungeimpfte und Kosten für ungeimpfte Coronakranke, aber nicht für z.B. Raucher, Risikosportler, Motorsportler, zu erhöhen?

Sehr geehrter Herr Frei, die meisten ungeimpften Menschen sind KEINE kleine Gruppe von Rebellen, sondern über 10 Millionen Bürger aus allen Gesellschaftsschichten! Bei anderen selbstverschuldeten Risikopatienten gibt es aufgrund unseres bisher funktionierenden Sozialstaates kein Zusatzbeitrag. Dr. Robert Melone, einer der Erfinder der Technik - die der mRNA-Impfung zu Grunde liegt - ursprünglich für die Gentherapie entwickelt - sagt ganz klar NEIN zur Coronaimpfung von Kindern. Welcher wesentlichen Unterschied besteht zwischen dem Impfstoff von Biontech/Moderna und der seit über 30 Jahre beforschten Gentherapie? Gibt es eine Statistik, ob Patienten wegen Corona auf Intensivstation liegen oder wegen anderen Krankheiten und nur positiv auf Corona getestet wurden, ohne schwere Coronasymtome. Bei Hart aber Fair im Sept.09 hat Herr Montgomery Schmiergeld von Ratiopharm an Ärzte als "normales natürliches Verhalten" bezeichnet. Wie sehen Sie Zahlungen von NGO´s an z.B. RKI? FG H.O.

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Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihre Fragen. Sie sehen mir sicherlich nach, dass ich, da ich kein originärer Gesundheitspolitiker bin, nicht haargenau den Unterschied zwischen den aktuellen mRNA-Impfstoffen und der Gentherapie darlegen kann. Entscheidend bei den Corona-mRNA-Vakzinen ist, dass diese bei der Impfung zwar in die Zellen eingeschleust werden, aber nicht in den Zellkern gelangen, wo sich unser Erbgut befindet. Die mRNAs kommen folglich nur in einem vom Zellkern getrennten Teil der Zelle vor. Die mRNAs können auch nicht ohne weiteres in DNA umgeschrieben werden, da die dafür benötigten Proteine fehlen. Da der Körper die mRNAs innerhalb kurzer Zeit wieder abbaut, sind auch längerfristig Änderungen am Erbgut ausgeschlossen. Meines Erachtens ist das ein wesentlicher Unterschied zur Gentherapie, wo gezielt intakte Gene in das Genom der Zielzelle eingefügt werden, um dort defekte Gene zu ersetzen, die ursächlich für die Entstehung der Krankheit sind.

Notwendige Statistiken werden von der Vereinigung der Intensivmediziner (DIVI) und dem RKI durch verschiedene, regelmäßig erscheinende Lageberichte erstellt. Diese werden im Bedarfsfall auf Bitten der Bundesregierung angepasst.

Den Vorstoß aus Bayern, einen Aufschlag für die Kassenbeiträge von Ungeimpften zu verlangen, habe auch ich zur Kenntnis genommen. Dies wirft aus meiner Sicht viele Fragen auf. Entscheidend dürfte das Solidaritätsprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung sein, das sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherten und nicht nach deren Gesundhreit richtet. Deshalb gibt es auch keine Unterscheidung der Beiträge bspw. von Rauchern oder übergewichtigten Versicherten etc. Insofern halte ich die Idee für nicht umsetzbar. Anders wäre es aber in der privaten Krankenversicherung, wo individuelle Risiken sehr wohl eine tragende Rolle spielen.

Eine Pflicht zur Coronaimpfung von Kindern sehe ich aktuell auch deshalb nicht, da es keine strikte Impfempfehlung durch die Ständige Impfkommission besteht. Diese empfiehlt die Impfuzng derzeit nur für vorerkrankte Kinder.

Schmiergeld, das bei Zahlung gegen bestehende strafrechtliche Normen verstößt, ist entsprechend zu würdigen. Unabhängig davon speist sich die Arbeit von vielen NGOs durch private Spenden. Das ist so vorgesehen und ließe sich auch anders gar nicht regeln. Beispielsweise leben auch Parteien ein gutes Stück weit von Spenden, da die Mitgliedsbeiträge in aller Regel nicht ausreichen, um den Betrieb der Parteiarbeit sicherzustellen. Umgekehrtn kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das RKI als staatlich getragenes Institut in den Genuss fragwürdiger Spenden oder gar von Schmiergeldzahlungen kommt. Die Grundfinanzierung des Instituts erfolgt aus dem Bundeshaushalt. Als Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit wird das RKI mit Mitteln aus dem Einzelplan des Ministeriums ausgestattet. Der Bundeshaushalt und der Haushalt sind öffentlich einsehbar (https://www.bundeshaushalt.de/). Darüber hinaus werden Drittmittel für Forschungsvorhaben von nationalen und internationalen Fördermittelgebern eingeworben. Die Annahme von Spenden wird im Einzelfall geprüft, Name des Spenders, Anschrift, Art, Wert und Verwendungszweck der Spende werden im Sponsoringbericht der Bundesregierung veröffentlicht (https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/achter-bericht-des-bmi-ueber-die-sponsoringleistungen-an-die-bundesverwaltung-1644478).

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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