Sind die Auswirkungen, einer Zustimmung des neuen WHO-Vertrages mit anderen Ländern und der Bundesrepublik hinreichend bekannt? Sind die entsprechenden Artikel hierzu vertretbar?

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Thorsten Frei
CDU
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Frage von Markus H. •

Sind die Auswirkungen, einer Zustimmung des neuen WHO-Vertrages mit anderen Ländern und der Bundesrepublik hinreichend bekannt? Sind die entsprechenden Artikel hierzu vertretbar?

» Wann gedenken unsere Parlamentarier die Debatte
über diese weitreichenden Pläne zu eröffnen?

» Wer wird für Deutschland mit seiner Unterschrift
diesen Vertrag verhandeln und zeichnen?

» Wie sind diese Pläne der WHO mit unserem Grund-
gesetz vereinbar? Sollen Pharmakonzerne und Stiftungen
über unser Leben und unsere Gesundheit bestimmen
und nicht mehr wir selbst?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

 

als CDU und CSU nehmen wir in der gegenwärtigen Oppositionsrolle nicht an den Verhandlungen der WHO teil. Dies obliegt der Bundesregierung und somit den Vertretern von SPD, Grünen und FDP. Aber ganz sicher werden wir das Thema zu gegebener Zeit auch im Bundestag thematisieren.

Unabhängig davon sehen auch wir, dass Pandemien eine der größten Gefahren für die Menschheit sind, weshalb eine verstärkte internationale Zusammenarbeit dringend erforderlich ist. Schließlich machen Viren und damit übertragbare Krankheiten nicht Halt vor Grenzen. Deshalb unterstützen wir das Ansinnen der WHO grundsätzlich, eine Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) aufgrund der Covid-19 Pandemie vorzunehmen, um die Zusammenarbeit und die Eindämmungsfähigkeiten im Notfall zu verbessern. Die IHR zu erneuern sowie einen Pandemievertrag zu erarbeiten, liegt auch in unserem deutschen Interesse. Ziel soll die Verhinderung von globalen Gesundheitskrisen und die Verbesserung der weltweiten Koordinierung bei der Bewältigung von Gesundheitskrisen unter dem Dach der WHO sein.

Das dafür neu geschaffene Verhandlungsgremium soll der 77. Weltgesundheitsversammlung im Jahr 2024 ein Ergebnis zur Beschlussfassung vorlegen. Damit ist aber kein Automatismus verbunden, denn gemäß Artikel 19 der WHO-Verfassung treten Verträge und Abkommen für jeden Mitgliedstaat erst dann in Kraft, wenn er sie in Übereinstimmung mit seinen verfassungsrechtlichen Bestimmungen ratifiziert hat.

Die ursprünglichen Internationalen Gesundheitsvorschriften wurden bereits mehrmals überarbeitet. 1969 (als sie zu Internationalen Gesundheitsvorschriften wurden), 1981, 2014 und 2022. Der aktuelle Prozess ist also kein Novum. In der dritten Diskussionsrunde Ende April dieses Jahres wurden rund 300 Änderungen in kritischen Bereichen, wie Kernkapazitäten für Überwachung und Reaktion, sowie Zusammenarbeit und Unterstützung unter den 194 Mitgliedsstaaten der WHO debattiert. Ziel ist es, kritische Regelungslücken in den bestehenden IHR zu schließen. Bis im Mai 2024 die fertig verhandelten IHR Änderungen gebündelt bei der World Health Assembly vorgestellt werden, wird es drei weitere Verhandlungsrunden geben.

Aktuell werden IHR und Pandemievertrag verhandelt, daher gibt es noch keinen konkreten Sachstand oder gar einen fertigen Vertrag, der zu bewerten wäre. Insofern macht aktuell auch eine Befassung im Bundestag wenig Sinn. Klar ist jedoch, dass die Unabhängigkeit der WHO, ihre Neutralität und ihre Handlungsfähigkeit auch durch die maßgebliche finanzielle Unterstützung ihrer Mitgliedstaaten sichergestellt wird. Ein höheres Engagement der Mitgliedstaaten stärkt damit auch die Unabhängigkeit der WHO von privaten Geldgebern.

Selbstverständlich werde ich weiterhin aufmerksam den Prozess um IHR und Pandemievertrag verfolgen. Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist klar: die internationale Kooperation muss verstärkt werden, ohne aber gleichzeitig nationale Souveränitätsrechte aufzugeben. Für die Gesundheit der Menschen in Deutschland und die Organisation unseres Gesundheitssystems ist einzig und allein Deutschland zuständig und verantwortlich.  

 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei 

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