Wann folgt der Bund den Ländern bei der Pauschalen Beihilfe?
Sehr geehrter Herr Frei,
ich bin Landesbeamter und dank der pauschalen Beihilfe gesetzlich krankenversichert. Kürzlich wurde mir eine Stelle im Bundesdienst angeboten.
Ein Wechsel wäre für mich fachlich sehr attraktiv, ist faktisch jedoch ausgeschlossen, da es im Bund keine pauschale Beihilfe gibt und ich den vollen GKV-Beitrag allein tragen müsste. So verliert der Bund qualifizierte Bewerber.
Inzwischen haben 11 (bald 13) Länder diese Regelung – oft auch mit Unterstützung der Union. In Rheinland-Pfalz hat die CDU die Pauschale Beihilfe zuletzt sogar als Opposition gefordert, Drucksache 18/13095.
Die Kosten sind überschaubar. Auf lange Sicht spart der Dienstherr sogar: Im Alter ist die individuelle Beihilfe im Schnitt sehr viel teurer. Ganz abgesehen von der Bürokratie (jede Rechnung wird händisch 2x geprüft).
Ich habe gesehen, dass Sie sich vor der Wahl auf abgeordnetenwatch offen gegenüber der Pauschalen Beihilfe gezeigt haben. Wie ist Ihre aktuelle Position?
Sehr geehrter Herr B.,
eine gewisse Diskrepanz zwischen den Regelungen in den Ländern und dem Bund ist in der Tat in manchen Fällen spürbar, vor allem für Menschen, die zwischen Landes‑ und Bundesdienstentscheidungen stehen. Allerdings ist die Bundesbeihilfe bisher systematisch auf die private Krankenversicherung ausgerichtet. Die Einführung eines bundesweiten pauschalen Modells würde daher nicht nur Fragen der Finanzierung, sondern auch der Ausgestaltung und der Verträglichkeit mit dem bestehenden Beihilfesystem aufwerfen. Deshalb ist eine Änderung auf Bundesebene nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
