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Warum gibt es schon wieder eine Debatte über die 1-Jahres-Haltefrist bei Bitcoin? Wie wär's denn damit, auch bei Aktien so etwas einzubauen, anstatt den Bürgern die Vorsorge zu erschweren?

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Frage von Arth A. •

Warum gibt es schon wieder eine Debatte über die 1-Jahres-Haltefrist bei Bitcoin? Wie wär's denn damit, auch bei Aktien so etwas einzubauen, anstatt den Bürgern die Vorsorge zu erschweren?

Wer über ein Jahr hält, spekuliert nicht. Das ganze gilt sowieso nur für Privatpersonen.

Unter einem Jahr Haltefrist fällt da ja sogar die Einkommenssteuer an! Teilweise also sogar weit mehr als 25% wie u.a. bei Hebel-Trading.

Das Aktien seit 01.01.2009 gleichgültig besteuert werden war generell eine Entscheidung in die absolut falsche Richtung, vor allem mit Hinblick auf das kollabierende Rentensystem und vor allem, weil gigantische Aktienmengen, die davor schon gehalten wurden, ja steuerfrei bleiben. Das heißt: Schlecht, vor allem für die Jüngeren!

Es ist nicht fair, dass Privatpersonen über 25% ihrer hart verdienten Aktiengewinne abgeben müssen, während Kapitalgesellschaften darauf nur mit 1,54% besteuert werden und so ganz anders Kapital aufbauen können, als es für Privatpersonen möglich ist.

Das sind wenn dann Ungerechtigkeiten und nicht das, was der ein oder andere Grünen-Politiker sagt!

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr A.,

gemäß § 23 Abs 1 Nr. 2 EStG werden Gewinne aus "privaten Veräußerungsgeschäften" nach einem Jahr Spekulationsfrist steuerfrei gestellt. Kryptowerte wurden vom Bundesfinanzministerium und später auch vom Bundesfinanzhof als "andere Wirtschaftsgüter" klassifiziert. Diese Regelung der Steuerfreiheit ist Ausdruck eines systematischen Gleichklangs im Steuerrecht: Sie gilt ebenso für Gold wie auch für Fremdwährungsgeschäfte. Mit der Verabschiedung vom DAC-8-Umsetzungsgesetz ist diese Frist erneut debattiert worden. Eine isolierte Abschaffung der Ein-Jahres-Frist allein für Kryptowährungen würde diese Systematik durchbrechen, ohne dass dafür ein überzeugender steuerpolitischer Grund erkennbar wäre. Spätestens mit der Einführung des digitalen Euro wäre eine unterschiedliche steuerliche Behandlung gegenüber Fremdwährungsgeschäften kaum noch zu rechtfertigen. Aus meiner Sicht besteht daher kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern. Im Übrigen ist es zu begrüßen, dass über die steuerliche Behandlung von Kryptowerten zunehmend differenziert diskutiert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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