Wie kann es sein, dass beim Cannabis die Verkehrssicherheit so dermaßen betont wird, während es umgekehrt bei Medikamenten dann aber keine Rolle spielt, obgleich viele Millionen nicht fahren dürften?
Bei Medis gesteht man dem Bürger zu es selbst einzuschätzen, ob er fahren kann und bei Hanf und auch bei Besitz v. Hanfmedis wird das oft kategorisch ausgeschlossen und unterstellt es gäbe Missbrauchskonsum und mit Gutachtern und der FEB soll das dann kostenpflichtig geklärt werden. Ist das noch Verhältnismäßig und erforderlich? Eine belastbare Evidenz zu Verkehrsgefahren aufgrund von Altdaten ist fraglich, da es bisher zu nach Oben verzerrten Statistiken aufgrund Nachweißzeiten von THC sehr weit über Berauschung hinaus kam und ein Nachweiß gleich galt?
In 2024 haben Erwerbstätige so viele nicht verkehrstaugliche Arzneimittel verschrieben bekommen wie noch nie. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK). https://www.tk.de/resource/blob/2196082/f604537af1607d536bc577895e113368/gesundheitsreport-arzneimittelverordnungen-2025-data.pdf
https://www.mdr.de/ratgeber/recht/cannabis-auto-fahren-haschisch-180.html
https://froemmig-guertler.de/cannabis-im-strassenverkehr/
Sehr geehrter Herr T.,
zunächst einmal ist es richtig, dass sowohl Cannabis als auch viele Medikamente die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. Dennoch handelt es sich aus meiner Sicht um zwei sehr unterschiedliche Konstellationen, die auch unterschiedlich behandelt werden müssen. Cannabis wird überwiegend als Genuss- und Rauschmittel konsumiert, bei dem die Beeinflussung von Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit bewusst in Kauf genommen oder sogar gezielt gesucht wird. Im Straßenverkehr hat aber der Schutz anderer Verkehrsteilnehmer absolute Priorität. Wer sich berauscht ans Steuer setzt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern Unbeteiligte – deshalb halte ich hier besonders strenge, teils auch sehr klare und leicht kontrollierbare Regeln für notwendig. Bei Medikamenten ist die Situation eine andere: Sie dienen in aller Regel einem therapeutischen Zweck und werden im Rahmen einer ärztlichen Behandlung eingesetzt. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten auf Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit hinzuweisen, und die entsprechenden Präparate sind mit klaren Warnhinweisen versehen. Wer trotz ausdrücklicher Warnung fährt und dadurch andere gefährdet, macht sich schon heute haftungs- und gegebenenfalls strafrechtlich angreifbar; auch fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen sind möglich. Der entscheidende Punkt ist also: Beim medizinisch indizierten Medikament gibt es eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung unter ärztlicher Kontrolle. Beim Freizeitkonsum von Cannabis fehlt diese Einbettung, und der Zweck ist gerade nicht die Behandlung einer Krankheit, sondern der Rausch. Deshalb halte ich es für gerechtfertigt, beim Cannabiskonsum im Straßenverkehr besonders vorsichtig zu sein und strengere Maßstäbe anzulegen, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
