Frage an Thorsten Fürter bezüglich Recht

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Thorsten Fürter
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage an Thorsten Fürter von André M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Fürter,

bei HL-Live werden Sie im Zusammenhang mit dem Streit um das Vorgehen des Landesbeautragten für den Datenschutz gegen die "LikeMe"-Buttons bei Facebook wie folgt zitiert: "Wer diese [öffentlich betriebenen] Seiten aufruft, darf davon ausgehen, dass alles nach Recht und Gesetz abläuft. [...] Auch privaten BetreiberInnen von Fanseiten Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro in Aussicht zu stellen, ist aber der falsche Weg."

So gegenübergestellt klingt das, als ob Sie der Auffassung sind, daß bei Privatpersonen nicht alles nach Recht und Gesetz ablaufen muß. Da Sie in meiner Heimatstadt als Kandidat für das wichtige Amt des Bürgermeisters antreten, hätte ich dazu gerne eine Klarstellung.

Mit freundlichen Grüßen,
André Meyer

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr Meyer,

auch Privatpersonen sind an das Gesetz gebunden. Ich finde aber, wir dürfen drei Aspekte nicht vernachlässigen:

1.) Privatpersonen haben keine realistische Möglichkeit irgendetwas gegenüber Facebook durchzusetzen. Sie nutzen die Möglichkeiten eines sozialen Netzwerkes und bauen dort Seiten auf, die ganz oft ohne jedes kommerzielles Interesse sind. Die öffentliche Hand dagegen kann einen effektiveren Datenschutz z. B. durch Datenübereinkommen mit den Vereinigten Staaten durchsetzten.

2.) Für Privatpersonen wären Insellösungen nur für Schleswig-Holstein besonders zweifelhaft. Es wäre kaum vermittelbar, dass zum Beispiel ein Handball-Jugendclub für das Betreiben einer Fanseite bei Facebook ein Bußgeld zahlen müsste, wenn er in Lauenburg spielt, nicht aber sein Pendent in Lüneburg. Von der Rechtsfrage, was geschieht, wenn die Seite des Clubs in Lauenburg von einer Person außerhalb der Staatsgrenzen Schleswig-Holsteins eingerichtet wurde, einmal abgesehen.

3.) Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Nicht jeder Verstoß gegen ein Gesetz muss sogleich mit einem Bußgeld belegt werden. Schon gar nicht in Höhe von 50.000 Euro.

Aus diesen Gründen komme ich zum Schluss, dass es der falsche Weg ist, BetreiberInnen von Fanseiten Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro in Aussicht zu stellen.

Herzliche Grüße
Thorsten Fürter