Guten Tag Herr Gremmels, welche Schritte unternehmen Sie um diese Ungleichbehandlung bei der Umsatzsteuer für Heizenergie abzustellen?

Timon Gremmels
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Frage von Frank B. •

Guten Tag Herr Gremmels, welche Schritte unternehmen Sie um diese Ungleichbehandlung bei der Umsatzsteuer für Heizenergie abzustellen?

Freundliche Grüße F. B.

Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19. Oktober 2022.

Mit dem Gesetz wird die Umsatzsteuer für Heizenergie von 19 % auf 7 % temporär gesenkt. Die Senkung betrifft allerding nur Heizungssystem die entweder an das Erdgas- (45 %)* bzw. ein Fernwärmenetz (14 %)* angeschlossen sind. Nicht betroffen sind Heizungen mit Öl (25 %)*, Elektro (5 %)*, Pellets (5 %)* und Flüssiggas (1,5%)* Die Preisentwicklung dieser Energieträger ist genauso gestiegen wie bei Erdgas bzw. Fernwärme.

* ungefähre Anteil der Bevölkerung in Deutschland (Zeitpunkt der Erfassung nicht einheitlich)

Timon Gremmels
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Es stimmt, dass wir nicht nur beim Erdgas, sondern auch bei anderen Heizträgern - wie Öl oder Pellets - starke Preisanstiege beobachten können. Als Koordinator für Energiepolitik der SPD-Bundestagsfraktion habe ich mich von Beginn an dafür eingesetzt, dass im Zuge der Gaspreisbremse auch andere Heizträger berücksichtigt werden sollten.

Es gehört allerdings zur Wahrheit dazu, dass der Preisanstieg beim Erdgas um ein Vielfaches höher war, als bei Öl und Pellets. Hier war der Handlungsbedarf am dringlichsten. Deswegen halte ich es für richtig, dass die temporäre Senkung der Umsatzsteuer auf leitungsgebundenes Erdgas und Fernwärme beschränkt wurde.

Trotzdem dürfen besonders auch die Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum, wo strukturbedingt mehr mit Heizöl, Pellets und Flüssiggas geheizt wird, nicht vergessen werden. Um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden, hat sich die Bundesregierung mit der Ampelkoalition darauf verständigt, im Rahmen der Gaspreisbremse auch einen Härtefallfonds für andere Heizträger einzurichten. Sowohl Mieterinnen und Mietern als auch Bewohnerinnen und Bewohner selbstgenutzten Wohneigentums kann hier im Falle einer finanziellen Überforderung geholfen werden.

Im weiteren parlamentarischen Verfahren werden wir genau prüfen, ob die dafür bisher zur Verfügung gestellten Mittel ausreichend sind.

Mit besten Grüßen nach Söhrewald

Timon Gremmels, MdB