Frage an Tobias Lindner bezüglich Menschenrechte

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Tobias Lindner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Urs Anton L. •

Frage an Tobias Lindner von Urs Anton L. bezüglich Menschenrechte

Wir sind eine Gruppe engagierter Bürgerinnen und Bürger in RP, die sich
vor allem für die Einführung der Direkten Demokratie auf Bundesebene einsetzen;
wir möchten bei der kommenden Wahl jenen Kandidierenden unsere Stimmen geben,
die uns mit ihren Antworten überzeugen können. In diesem Sinne möchten wir Ihnen
folgende fünf Fragen stellen und sind für Ihre Antworten im voraus sehr dankbar:

Sind Sie bereit, sich nach der Wahl in den Bundestag für die Einführung direktdemokratischer
Bürgerrechte auf Bundesebene einzusetzen ?

Sind Sie bereit, sich selbst dann nach der Wahl für direktdemokratische Bürgerrechte auf Bundesebene einzusetzen, wenn nicht alle Mitglieder Ihrer Fraktion Sie dabei unterstützen ?

Welche Elemente der Direkten Demokratie sollten Ihrer Meinung nach auf Bundesebene
eingerichtet werden ?

Braucht es Ihrer Meinung nach für die Einführung der Direkten Demokratie auf Bundesebene
eine Änderung des Grundgesetzes und würden Sie sich für eine solche einsetzen ?

Wären Sie bereit, sich unbesehen von einer Wahl in den Bundestag mit uns zusammen in unserem
Bundesland für bürger/innen-freundlichere Regelungen der Direkten Demokratie einzusetzen (Niedrigere
Unterschriftenzahlen, längere Sammelfristen, keine Quoren, kleinerer Ausschlusskatalog, Differenzierung zwischen Gesetzesreferenden und Gesetzesinitiativen, obligatorisches Verfassungsreferendum uä)

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Löpfe,

wir wollen Beteiligungsmöglichkeiten ausbauen und gerade auch die demokratische Mitbestimmung junger Menschen stärken. Direkte Beteiligungsmöglichkeiten bereichern die Demokratie und stärken die Repräsentanz. Mit Bürger*innenräten schaffen wir die Möglichkeit, bei ausgewählten Themen die Alltagserfahrung von Bürger*innen in die Gesetzgebung einfließen zu lassen.
In einem ersten Schritt wollen wir dafür sorgen, dass es eine gesetzliche Grundlage für Bürger*innenräte gibt und sich das Parlament mit den Ergebnissen auch beschäftigen muss.
Konkret heißt das, dass beispielsweise auf Initiative der Regierung, des Parlaments oder eines Bürger*innenbegehrens zufällig ausgewählte Menschen, die in Deutschland leben und mindestens 16 Jahre alt sein müssen, in einem festgelegten Zeitraum über eine konkrete Fragestellung beraten. Sie erarbeiten dabei Handlungsempfehlungen und geben Impulse für die öffentliche Auseinandersetzung und die parlamentarische Entscheidung. Eine freie, gleiche und faire Beratung muss sichergestellt werden, unter anderem durch zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Beratung.
Das Petitionsrecht wollen wir ebenfalls zu einem leichter zugänglichen Instrument für eine bessere Mitwirkung am demokratischen Prozess ausbauen. Vorbild ist hier ein digitales Portal, wie es beispielsweise in Baden-Württemberg bereits erfolgreich angewendet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Tobias Lindner

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