Sehr geehrter Herr Schiefner, wie stehen Sie zu der rechtlichen Absicherung der Gemeinnützigkeit des Journalismus, wie im Koalitionsvertrag vereinbart? (S.97)

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Udo Schiefner
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Frage von Sascha B. •

Sehr geehrter Herr Schiefner, wie stehen Sie zu der rechtlichen Absicherung der Gemeinnützigkeit des Journalismus, wie im Koalitionsvertrag vereinbart? (S.97)

Gerade jetzt brauchen wir Projekte wie Volksverpetzer oder CORECTIV.
Ich möchte niemals in einem rechtsextremistisch regierten Land leben.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und vor allem gute Entscheidungen.

Mit freundlichem Gruß,
Sascha B.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,  

Sie haben mir zum gemeinnützigen Journalismus geschrieben. Ge­mein­­nütz­iger Jour­na­lis­mus bietet für unsere Gesellschaft wichtige zu­sätzliche In­for­ma­tions- und Aufklärungsmöglichkeiten. Wo immer nötig und möglich, setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für den Erhalt des gemein­nützi­gen Journalismus ein. Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz soll die Gemeinnützigkeit hierzu neu geregelt werden. Die Debatte dazu läuft. Die Widerstände der Bundesländer sind allerdings groß. Doch gerade am Beispiel Correctiv sieht man, wie wichtig unabhängiger Journalismus ist und wie wichtig dieser ist, um Rechtsextremismus zu entlarven. Bei der Berichterstattung zur Remigrationskonferenz wurde das sehr deutlich. Unser Ziel bleibt es deshalb, die rechtlichen Vorrausetzungen von gemeinnützigem Journalismus gesetzlich zu verankern.

Ich bedaure, dass zum Beispiel der Initiative Volks­ver­petz­er die Gemeinnützigkeit abgesprochen wurde. In diesem spe­ziel­len Fall ist bislang jedoch nicht bekannt, of­fen­bar dem Volksverpetzerteam selbst auch noch nicht, wel­che Begründung zum Wegfall der Gemein­nütz­ig­keit führ­te. Es kann in solch einer Situation sehr viele, sehr un­ter­schied­liche Gründe ge­ben. Die Entscheidungshoheit dabei liegt voll bei der jeweils zu­ständigen Finanzbehörde. Häufig sind es rein fiskalische Grün­de. Welcher Grund hier angeführt wird, ist zu­nächst abzuwarten, bevor eine politische Einordnung möglich ist. 

Mit freundlichen Grüßen 
Udo Schiefner 

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