Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus der Nullrunde beim Bürgergeld für Tarifverhandlungen, Rentenentwicklung, Diätenerhöhung

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Udo Schiefner
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Frage von Klaus S. •

Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus der Nullrunde beim Bürgergeld für Tarifverhandlungen, Rentenentwicklung, Diätenerhöhung

Sehr geehrter Herr Schiefner, Bundesminister Heil hat für das kommende Jahr eine Nullrunde beim Bürgergeld angekündigt. Unterstützung erfolgt von FDP wegen richtiger Schritt in "Arbeitsanreize und Sanktionen bei Arbeitsverweigerung" (lt. RP Djir-Sarai) sowie von Grüne dies als "logische Folge" auf Rückgang der Inflation auf 1,9% (lt. RP Audretsch).

Welche logischen Folgen wird dies für die Rentenanpassung und die anstehenden Tarifverhandlungen haben und wird hier nicht ein falsches Signal gesetzt? Die Aktion "Sanktionsfrei" fragt auf X an, ob MdB 2025 aus diesem Grunde auch keine Diätenerhöhung bekommen werden. Hört sich lustig an, ist aber ein ernstes Thema.

Grundfrage bleibt also: Rechtfertigt ein Rückgang der Inflation auf 1,9% (i.W. EINSkommaNEUN Prozent) eine NULLrunde (i.Z. 0)? Egal in welchen Bereichen?

Ehrliche (!) Frage eines früheren CDU-,SPD-,Grünenwählers.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,  

sie hatten gefragt, warum es beim Bürgergeld für das Jahr 2025 eine sogenannte Nullrunde geben soll, also keine Erhöhung der Regelsätze. Grund dafür ist ein gesetzlich vorgeschriebener Anpassungsmechanismus. Demnach ist das Bürgergeld an die Inflation gekoppelt. Konkret wurde die Inflationsrate für das Jahr 2024 zu hoch eingeschätzt. Das führte dazu, dass das Bürgergeld für dieses Jahr um 12% erhöht wurde. Da nun die Inflationsrate wieder deutlich gefallen ist und unter 2% liegt, wird die starke Erhöhung 2024 in gewissem Rahmen 2025 kompensiert. 

Außerdem hatten Sie gefragt, ob die Inflation auch Einfluss auf Tarifverhandlungen hat. Dies ist der Fall. In Zeiten niedriger Inflation haben die Gewerkschaften weniger Forderungsmöglichkeiten. Die Reallöhne sind weniger stark gefährdet. Gewerkschaften können weniger stark argumentieren, dass Arbeitnehmer:innen an Kaufkraft verlieren. Tarifverhandlungen sind also indirekt von der Inflation betroffen. Auch mein Lohn, also die so genannte Diät für Bundestagsabgeordnete, hängt indirekt von der Inflation ab. Er steigt, wenn die Löhne steigen. Das wird jedoch nicht jedes Mal neu ausgehandelt. Stattdessen folgt die Diät dem Nominallohnindex des statistischen Bundesamtes. Im letzten Jahr stiegen die Diäten um 6% an, weil die Nominallöhne in Deutschland um 6% stiegen.

Mit freundlichen Grüßen  
Udo Schiefner

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