Wann endlich werden Behörden zwingend angewiesen, konsequent Bußgelder gegen "Elefantenrennen" und Nichteinhaltung von Mindestabständen von LKW auf unseren Autobahnen anzuwenden?

Foto Udo Schiefner
Udo Schiefner
SPD
90 %
36 / 40 Fragen beantwortet
Frage von Heike R. •

Wann endlich werden Behörden zwingend angewiesen, konsequent Bußgelder gegen "Elefantenrennen" und Nichteinhaltung von Mindestabständen von LKW auf unseren Autobahnen anzuwenden?

Sehr geehrter Herr Schiefner,
Die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für LKW liegt bei 80 km/h. Will ein LKW einen anderen überholen, muss der zu Überholende seine Geschwindigkeit so reduzieren, dass die Differenzgeschwindigkeit mindestens 10 km/h beträgt.
Dies ist jedoch in fast keinem Fall gegeben, sodass die Differenzgeschwindigkeit zwischen den LKW bei einem Elefantenrennen meist deutlich unter 10 km/h liegt. Auch darf, nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, ein Überholvorgang zwischen LKW nicht länger als 45 Sekunden dauern (29.10.2008 – 4 Ss OWi 629/08)
1. Wann endlich greift der Gesetzgeber durch und ahndet konsequent und spürbar Elefantenrennen und Nichteinhaltug von Mindestabständen von LKW/Bussen mit festgeschriebenen Bußgeldern?
2. Verletzen Polizeibeamte auf Autobahnen ihre Dientspflicht, wenn sie bei LKW/Bussen bewusst nicht einschreiten?

Heike R.

Foto Udo Schiefner
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau R.,

Sie fragten mich, wann Elefantenrennen konsequent geahndet würden.

Es gilt, dass Elefantenrennen mit einem Punkt und Bußgeld geahndet werden können. Ich fordere aber grundsätzlich, dass wir die Höhe der Bußgelder in Deutschland weiter anpassen. Bußgelder müssen eine echte abschreckende Wirkung haben. Und vor allem dürfen sie nicht vom vermeintlichen oder tatsächlichen unternehmerischen Vorteil aufgewogen werden, der ggf. entsteht, wenn Regeln vorsätzlich gebrochen werden. Insofern stimme ich Ihnen zu, dass wir auch in diesem Punkt handeln sollten.

Zu Ihrer zweiten Frage kann ich nichts sagen, da mir nicht bekannt ist, dass Beamte bewusst nicht handeln würden und handelten sie unbewusst nicht, wäre das nicht als Verletzung der Dienstpflicht aufzufassen.

Eine Diskussion, wie in Polen, mit dem Ziel eines generellen Überholverbotes für Lkw, führen wir derzeit nicht. Sollte es dort aber kommen, schauen wir natürlich aufmerksam, wie es sich auswirkt. In Verbindung mit einer, der fortgeschrittenen Fahrzeugtechnik entsprechenden, Anpassung der Höchstgeschwindigkeit für Lkw könnte das als Lösungsansatz auch funktionieren.

Ich bin grundsätzlich offen für alle Schritte, die uns im Sinne der Vision Zero helfen können, den Straßenverkehr für alle Beteiligten ungefährlicher zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Schiefner

Was möchten Sie wissen von:
Foto Udo Schiefner
Udo Schiefner
SPD