Wie stehen Sie zur Anschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen für die Bundeswehr?

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Udo Schiefner
SPD
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Frage von rolf h. •

Wie stehen Sie zur Anschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen für die Bundeswehr?

Aus den Sondierungsverhandlungen wurde bekannt, dass die Anschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen erwogen wird.
Können Sie meine Bedenken entkräften?
1„Schutz“ der Soldat*innen unter restriktiven Einsatzregeln: Die vom Verteidigungsministerium vorgeschlagenen Einsatzregeln sind fast identisch mit den Einsatzregeln der US-Streitkräfte zum „Schutz“ der NATO-Soldat*innen, z. B. beim Einsatz in Afghanistan am 29. August 2021, wobei zehn unbeteiligte Zivilisten getötet wurden.
2Einsatzregeln sind änderbar. Sie bieten keine langfristige Sicherheit gegen Missbrauch, weil die Bundeswehr die jeweiligen Einsatzregeln abhängig vom Mandat gestaltet.
3Eine intensive Debatte ist bisher nicht geschehen. Eine Aufklärung der Ursachen der wiederholt bewiesenen riesigen „Fehlerquote“ beim US- und NATO-Einsatz von bewaffneten Drohnen ist nicht erfolgt.
4Fast alle digitalen Waffensysteme, auch Heron TP und Eurodrohnen, sind nachträglich durch Software-Austausch zu autonomen Waffensystemen umrüstbar.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

Sie nannten Ihre Bedenken hinsichtlich der Überlegungen zur Anschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen. Sie kennen die Diskussion, die die SPD zu dem Thema in den letzten Jahren sehr intensiv und auch kontrovers geführt hat. 

Inzwischen liegt der Koalitionsvertrag als Ergebnis der Verhandlungen zwischen drei Regierungsparteien vor und ist Grundlage des gemeinsamen Regierungshandelns der kommenden vier Jahre. Ihre Frage lässt sich deshalb mit dem Wortlaut im Koalitionsvertrag beantworten: "Bewaffnete Drohnen können zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz beitragen. Unter verbindlichen und transparenten Auflagen und unter Berücksichtigung von ethischen und sicherheitspolitischen Aspekten werden wir daher die Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr in dieser Legislaturperiode ermöglichen. Bei ihrem Einsatz gelten die Regeln des Völkerrechts, extralegale Tötungen – auch durch Drohnen – lehnen wir ab." Und: "Bewaffnete Drohnen wollen wir verstärkt in internationale Kontrollregime einbeziehen. Letale Autonome Waffensysteme, die vollständig der Verfügung des Menschen entzogen sind, lehnen wir ab. Deren internationale Ächtung treiben wir aktiv voran."

Mir ist bewusst, dass Ihre Bedenken damit nicht ausgeräumt sein können.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Schiefner 

 

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