Frage an Ulrike Bahr bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Ulrike Bahr
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Frage von Dieter C. •

Frage an Ulrike Bahr von Dieter C. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag Frau Bahr,
warum haben Sie gegen die Transparenzregelung für Abgeordnete gestimmt. Warum muß ich als Arbeitnehmer meinem Arbeitgeber mitteilen wenn ich auch "anderweitig" arbeite aber ich als Arbeitgeber der Abgeordneten keinen Anspruch darauf habe zu erfahren welchen Nebenbeschäftigungen Sie nachgehen und welche Einnahmen sie daraus erzielen. Sind Abgeordnete eine besondere Art von Menschen ?
D. C.

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Sehr geehrter Herr Conradt,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch. Am 26. März 2021 habe ich mit meiner Fraktion einen Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags abgelehnt. Diese Regelung war eindeutig nicht weitgehend genug (der Antrag findet sich hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/000/1900012.pdf).

Inzwischen haben wir eine gesetzliche Änderung im Abgeordnetengesetz vorangetrieben, die am 22. April in Erster Lesung im Bundestag war. Dieser Gesetzesinitiative haben sich auch die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN angeschlossen. Wegen des Maskenskandals ließ sich auch die Unionsfraktion endlich auf weitgehende Transparenzregeln ein.

Im Gesetzentwurf werden wesentlich umfangreichere Regelungen getroffen (der Entwurf ist hier einsehbar http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/287/1928784.pdf):

* Nebeneinkünfte müssen auf Euro und Cent deklariert werden.
* Abgeordnete müssen Unternehmensbeteiligungen ab 5% angeben.
* Auch Aktienoptionen müssen deklariert werden.
* Entgeltliche Lobbytätigkeit von Abgeordneten wird verboten, ebenso die Annahme von Geldspenden (die SPD hat als Partei ihren Abgeordneten schon lange verboten, Geldspenden anzunehmen).

Abgeordnete haben aufgrund ihres Wahlamtes eine besondere Verpflichtung zu transparentem Handeln, denn nur so kann das nötige Vertrauen entstehen. Darum bin ich sehr froh, dass dieses Gesetz in der von uns gewünschten umfassenden Form nun mit breiter Mehrheit beschlossen werden kann.

Das Lobbyregister, das wir in einem vorhergehenden Gesetz beschlossen haben, ist übrigens seit gestern auf der Webseite des Deutschen Bundestags freigeschaltet. Lobbyisten können sich zunächst freiwillig registrieren. Ab 1.1.22 ist die Registrierung verpflichtend.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Bahr, MdB
Bürgerbüro Augsburg

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