Frage an Ute Vogt bezüglich Soziale Sicherung

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Ute Vogt
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Frage von Clemens J. •

Frage an Ute Vogt von Clemens J. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Vogt,

lieben Dank für Ihre Antwort!

Aber den Kern meiner Frage haben Sie nicht beantwortet.
Warum werde ich für über 40 Arbeitsjahre mit der Hartz IV Armut für meine Lebensleistung bestraft?
Warum streicht mir der Staat meine Beiträge die ich in meine Arbeitslosenversicherung von 1969 bis 2002 lückenlos eingezahlt habe? Meine Beiträge wurden in dem Moment gestrichen, indem ich mich selbständig gemacht habe. Wie Sie richtig Schreiben verfallen meine Beiträge in die Rentenversicherung nicht, aber die Beiträge die ich in meine Arbeitslosenversicherung geleistet habe. Je mehr ich verdient habe, umso Höher waren meine Beiträge die ich in meine Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe. An für sich ja eine gute Sache (dachte ich zumindest) bis zu dem Moment in dem ich mich Selbständig gemacht habe. Hätte ich nicht glücklicherweise im Oktober 2007 wieder einen Job gefunden, den ich dann aufgrund der Wirtschaftslage im Mai 2009 wieder verloren habe wäre ich schon im Mai 2009 in die Hartz IV Armut abgeschoben worden, so kam ich zumindest für ca. 6 in den Genuss Alg 1 beziehen zu dürfen. Nun darf ich seit Januar 2010 im anstrengungslosen Wohlstand leben. Nicht mal eine Sonderzahlung habe ich vom Amt bekommen, um mir anlässlich der Beerdigung meines Vaters eine schwarze Hose kaufen zu können! Wie beschämend!) ich musste in einer alten kaputten Jeans an die Beerdigung meines Vaters gehen.
Ich frage Sie Frau Vogt, habe ich dafür über 40 Jahre die Sozialkassen gefüttert? Waren die 3000-3500 Euro/reine Lohnsteuer die ich Monat für Monat bezahlt habe dem Staat nicht genug um mir im alter ein Menschenwürdiges leben zu ermöglichen?
Es ärgert mich maßlos, dass ich mit den Leuten gleichgestellt werde, die für den Staat noch nichts geleistet haben. Mir bleiben gerade mal 120-150 Euro/Monat zum leben wenn ich meine Fixkosten wie Telefon, Strom, Müll-und Arzt-gebühren, öff. Verkehrsmittel usw. abgezogen habe. Habe ich dafür mein Leben lang gearbeitet?

MfG. C. Jaeckel

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SPD

Sehr geehrter Herr Jaeckel,

danke für Ihre erneute Anfrage. Auch wenn ich mich hier wiederhole, will ich Ihnen gerne noch einmal antworten.

Da für Selbständige in der Regel keine Pflicht zur Beitragszahlung in die Sozialversicherung besteht, bestehen nach einer Anzahl von Jahren der Selbständigkeit auch keine Ansprüche aus dem Versicherungssystem mehr, in das nicht eingezahlt wird. Das bedeutet, dass Ansprüche auf Versicherungsleistungen, die durch Beiträge während der Zeit als abhängig Beschäftigter erworben wurden, nach einer bestimmten Frist verfallen. Arbeitslosigkeit ist eines der Risiken, deren Absicherung vor Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit zu bedenken ist. Selbst absichern sind zum Beispiel ja auch Krankheit und die Altersvorsorge.

Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit führte – so wie in Ihrem Fall – zum Verlust der Arbeitslosenversicherung und damit von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld I. Das war bis zum Jahr 2006 so und hat mit Bestrafung nichts zu tun. Aber genau deshalb haben wir im Jahr 2006 mit dem Hartz III-Gesetz die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung eingeführt. Auch bereits langjährig Selbständige konnten sich innerhalb einer bestimmten Frist versichern. Ob bei Ihnen hierzu die Voraussetzungen vorlagen, kann ich anhand Ihrer Schilderung nicht abschließend beurteilen. Da Sie nach Beendigung ihrer Selbständigkeit aber wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, hatten Sie durch Ihre Beitragszahlungen erneut die Anwartschaftszeit für einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erfüllt. Die Dauer des Erhalts von Arbeitslosengeld I ist abhängig von Ihrem Lebensalter und davon, wie lange Sie in den letzten fünf Jahren arbeitslosenversicherungspflichtig waren.

Beim Arbeitslosengeld II handelt es sich nicht um eine Sozialversicherungsleistung. Es ist eine Sozialleistung, steuerfinanziert und abhängig von der Bedürftigkeit des Antragstellers. Es dient der Sicherung des Lebensunterhalts arbeitsloser Erwerbsfähiger nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I oder wenn die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I nicht erfüllt sind oder der Anspruch verbraucht oder erloschen ist.

Damit die Lebensleistung älterer Arbeitsloser stärker berücksichtigt wird, hat die SPD durchgesetzt, dass ältere Arbeitslose seit dem Jahr 2008 wieder länger Arbeitslosengeld I erhalten.

Herzliche Grüße

Ute Vogt