Frage an Ute Vogt bezüglich Kultur

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Frage an Ute Vogt von Tobias S. bezüglich Kultur

Auf was alles soll in Zukunft die Rundfunkgebühr für ARD, ZDF und GEZ noch erhoben werden, nachdem sie nun schon ab nächstes Jahr für E-Mail verlangt werden wird?

Zur Erläuterung:

Ab 1. Januar 2007 wird auch für Internet-PCs nach dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die volle Rundfunkgebühr verlangt, weil mit jedem Internet-PC jederzeit auch die Internet-Angebote von ARD und ZDF abgerufen werden könnte.

Damit verlangen ARD, ZDF und GEZ die Rundfunkgebühr auch z.B. für private E-Mail, für das Herunterladen von wichtigen Software-Updates, für Informationsseiten gemeinnütziger Organisationen oder für das Aufsuchen von www.kandidatenwatch.de, weil diese Dinge einen Internet-Zugang voraussetzen. Denn - wie gesagt - wer einen Internet-Zugang hat, "könnte" auch zu ARD und ZDF surfen. Für dieses "könnte" muß gefälligst Rundfunkgebühr an die GEZ gezahlt werden, und so haben wir ab nächstes Jahr in Deutschland die "Rundfunkgebühr für E-Mail" - ohne Rundfunkgebühr kein Internet und kein E-Mail (siehe auch www.ts-studio.net/gez/).

Ich kenne viele Privatleute, die keinen Fernseher haben und für die der Internet-PC zum sog. "Erstgerät" wird, die also ab nächstes Jahr die volle Rundfunkgebühr zahlen müssen, obwohl sie keinen Fernseher besitzen. Hinzu kommen Selbständige, Freiberufler, kleine Firmen, Kirchengemeinden und gemeinnützige Organisationen bei denen normalerweise auch kein Fernsehempfänger herumsteht, weil sie sich nämlich die Rundfunkgebühr sparen wollen.

Entgegen realitätsferner Beteuerungen von Landespolitikern wird es in der täglichen Praxis sicherlich darauf hinauslaufen, daß sobald ein PC und ein Telefonanschluß im gleichen Haus vorhanden sind - ob der PC anschließbar ist oder nicht -, ein(e) provisionshungrige(r) Rundfunkgebührenbeauftragte(r) Ärger machen und die Hand aufhalten wird.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Speidel,

vielen Dank für Ihr Schreiben zu der Frage der Gebührenpflicht für internetfähige PCs.
Aus Sicht der SPD steht außer Zweifel, dass ein leistungs- und zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freie Information und Meinungsbildung in einer demokratischen Öffentlichkeit unverzichtbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren wegweisenden Entscheidungen diese zentrale Rolle bestätigt und den Medienpolitikern in Bund und Ländern eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgetragen. Die Hauptfinanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die Gebühr. Sie deckt einen großen Anteil der Kosten, die bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Produktion, Gestaltung und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen anfallen.
Vor diesem Hintergrund ist auch der Beschluss der Ministerpräsidenten zu sehen, das bestehende Moratorium zur Gebührenpflicht von PCs Ende 2006 auslaufen zu lassen. Ersetzt wird dieses durch eine Erweiterung der Gebührenpflicht über Rundfunkgeräte - Fernseher, Radios usw. - hinaus auf "rundfunkfähige" PCs ab dem 1. Januar 2007. Im Klartext reicht natürlich in Zeiten von Internetradio und Videostream ein Internetzugang faktisch dafür aus. D.h. aber auch, dass wenn der Haushalt oder die Betriebsstätte bereits Rundfunkgebühren für TV und Radio zahlen, sich nichts ändert. Auch für mehrere PCs in Privathaushalten oder Betrieben fällt die Gebühr insgesamt nur einmal an. Nur wer bisher keinen Fernseher oder kein Radio im privaten Haushalt bzw. in einer Betriebsstätte besitzt, muss dann in Zukunft eine Rundfunkgebühr zahlen, wenn er einen internetfähigen PC betreibt.
Die SPD unterstützt diese äußerst pragmatische Lösung, da sie der technischen Entwicklung Rechnung trägt und zugleich in den überwiegenden Fällen effektiv keine zusätzliche Belastung für die Haushalte oder Unternehmen bedeutet.
Ich hoffe es ist mir gelungen, Ihnen mit diesen kurzen Erläuterungen die Position der SPD hinreichend zu verdeutlichen.

Herzliche Grüße

Ute Vogt