Werden Sie im Bundestag gegen die geplanten Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) durch den Koalitionsausschuss von SPD und Union stimmen, um staatliche Transparenz zu wahren?
Am 2. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss von SPD und Union im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ weitreichende Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beschlossen. Berichten von FragDenStaat und Netzpolitik.org zufolge droht durch die Einführung eines nachzuweisenden „berechtigten Interesses“, den Wegfall des bisherigen Gebührendeckels von 500 Euro sowie den Ausschluss von juristischen Personen (wie NGOs und Vereinen) eine faktische Aushöhlung dieses Transparenzrechts.
Als Bürger aus Ihrem Betreuungswahlkreis Bremen I sorgt mich diese Entwicklung. Die Möglichkeit zur demokratischen Kontrolle staatlichen Handelns basiert entscheidend auf einem voraussetzungslosen und bezahlbaren Informationszugang für die gesamte Zivilgesellschaft. Ein Abbau dieser Bürgerrechte beschädigt das Vertrauen in politische Institutionen.
Quelle: netzpolitik.org / fragdenstaat.de (Meldungen vom 02.07.2026)
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gern beantworte.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden und die ein-fachgesetzliche Aktivierung des Grundrechts der Informationsfreiheit hat sich mit dem voraussetzungslosen Informationszugang bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung brauchen Transparenz.
Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt daher das Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln. Es soll vereinfacht und verständlicher sowie transparenter gemacht werden. Maßgabe dazu ist die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach der wir das IFG in der bisherigen Form mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren wollen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch nach 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt.
Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage über-prüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt sind. Nach unserer Einschätzung enthält das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet haben. Überprüft werden müssen aber Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen, da sich hier möglicherweise heute andere Einschätzungen ergeben.
Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.
Mit bestem Gruß
Uwe Schmidt
