Wie stehen Sie zum Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte bezüglich der Verfassungskonformität der AfD nach Artikel 21 Abs. 2 GG?
Nachfrage zu meiner Anfrage vom 07.07.2026 – Verfassungskonformität der AfD / Art. 21 Abs. 2 GG
Sehr geehrter Herr Schmidt,
am 07.07.2026 habe ich Ihnen eine Anfrage zum Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte bezüglich der Verfassungskonformität der AfD und eines möglichen Antrages nach Art. 21 Abs. 2 GG gestellt.
Da eine Antwort aussteht, möchte ich mich nach dem Sachstand erkundigen.
Dass die Prüfung eines Verbotsverfahrens eine „demokratische Pflicht“ ist, betonte auch SPD-Chef Lars Klingbeil in DIE ZEIT (06.06.2026).
Ich erneuere daher meine Fragen:
- Werden Sie vor diesem Hintergrund einen Antrag nach Art. 21 Abs. 2 GG unterstützen oder
mitinitiieren?
Falls nein, was sind Ihre Gründe dafür, die für die Wähler Ihres Wahlkreises nachvollziehbar sind?
- Befürworten Sie einen Antrag, falls Parteikollegen oder andere demokratische Parteien diesen
einbringen?
Vielen Dank für die Darlegung Ihrer Position.
Mit freundlichen Grüßen
Corinna H.
