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Wie stehen Sie zum Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte bezüglich der Verfassungskonformität der AfD nach Artikel 21 Abs. 2 GG?

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Frage von Corinna H. •

Wie stehen Sie zum Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte bezüglich der Verfassungskonformität der AfD nach Artikel 21 Abs. 2 GG?

Nachfrage zu meiner Anfrage vom 07.07.2026 – Verfassungskonformität der AfD / Art. 21 Abs. 2 GG

Sehr geehrter Herr Schmidt,

am 07.07.2026 habe ich Ihnen eine Anfrage zum Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte bezüglich der Verfassungskonformität der AfD und eines möglichen Antrages nach Art. 21 Abs. 2 GG gestellt.

Da eine Antwort aussteht, möchte ich mich nach dem Sachstand erkundigen.

Dass die Prüfung eines Verbotsverfahrens eine „demokratische Pflicht“ ist, betonte auch SPD-Chef Lars Klingbeil in DIE ZEIT (06.06.2026).

Ich erneuere daher meine Fragen:

- Werden Sie vor diesem Hintergrund einen Antrag nach Art. 21 Abs. 2 GG unterstützen oder
mitinitiieren?

Falls nein, was sind Ihre Gründe dafür, die für die Wähler Ihres Wahlkreises nachvollziehbar sind?

- Befürworten Sie einen Antrag, falls Parteikollegen oder andere demokratische Parteien diesen
einbringen?

Vielen Dank für die Darlegung Ihrer Position.

Mit freundlichen Grüßen

Corinna H.

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