Sehr geehrter Herr Scheurell2, wie stehen sie zur Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetz?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich halte das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) für einen wichtigen Bestandteil eines demokratischen Rechtsstaates. Staatliches Handeln muss grundsätzlich nachvollziehbar und überprüfbar sein. Bürger, Journalisten, Wissenschaftler und auch die Opposition müssen die Möglichkeit haben, Informationen über das Handeln der Verwaltung zu erhalten. Transparenz schafft Vertrauen und ermöglicht wirksame Kontrolle.
Ich kann den Ansatz der Bundesregierung grundsätzlich nachvollziehen, Verwaltungsaufwand zu begrenzen und missbräuchliche Massenanfragen einzudämmen. Ebenso ist es selbstverständlich, dass sensible Bereiche wie der Schutz personenbezogener Daten, Staatsgeheimnisse oder Belange der inneren und äußeren Sicherheit berücksichtigt werden müssen.
Der vorliegende Reformansatz geht jedoch aus meiner Sicht deutlich zu weit.
Besonders kritisch sehe ich die geplante Voraussetzung eines "berechtigten Interesses". Damit würde der bisherige Grundsatz umgekehrt. Bislang muss der Staat begründen, warum Informationen ausnahmsweise nicht herausgegeben werden dürfen. Künftig müsste der Bürger zunächst begründen, warum er überhaupt Informationen erhalten soll.
Noch problematischer ist, dass ausgerechnet die Behörde, deren Handeln Gegenstand der Anfrage ist, selbst darüber entscheiden würde, ob dieses Interesse ausreichend ist. Damit wäre die kontrollierte Stelle zugleich Richter über ihre eigene Kontrolle. Ein solcher Interessenkonflikt eröffnet erhebliche Ermessensspielräume und schafft die Gefahr einer uneinheitlichen oder willkürlichen Entscheidungspraxis.
Gerade politisch sensible Anfragen könnten künftig besonders leicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, das Interesse sei nicht ausreichend dargelegt oder die Informationen könnten auf anderem Wege beschafft werden. Die Folge wäre voraussichtlich, dass viele wichtige Anfragen erst nach langwierigen Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren beantwortet würden oder überhaupt nicht mehr erfolgreich wären.
Nach meiner Einschätzung würde dadurch zwar nicht das Informationsfreiheitsgesetz formell abgeschafft, seine praktische Wirkung könnte jedoch erheblich eingeschränkt werden. Wahrscheinlich würden gerade wirklich brisante oder politisch unangenehme Anfragen künftig deutlich seltener erfolgreich sein.
Eine sinnvolle Reform sollte stattdessen den allgemeinen Informationsanspruch erhalten und nur nachweislich missbräuchliche Anfragen begrenzen. Gleichzeitig sollte der Staat verpflichtet werden, deutlich mehr Informationen von sich aus proaktiv zu veröffentlichen. Das würde sowohl Bürger als auch Verwaltung entlasten und die Transparenz stärken.
Aus Sicht der AfD gilt der Grundsatz: Der Staat dient dem Bürger und nicht umgekehrt. Deshalb muss Transparenz die Regel bleiben und Geheimhaltung die eng begründete Ausnahme. Einer Reform, die den freien Informationszugang durch ein von der Behörde selbst zu bewertendes "berechtigtes Interesse" ersetzt, kann ich daher in dieser Form nicht zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Scheurell, MdB
