Das Umwelt-Bundesamt hat umweltschädliche Subventionen von rund 65Mrd € festgestellt, rund die Hälfte davon im Sektor Verkehr. Ab wann wird dieses Geld in Umweltschutz investiert?
Sehr geehrter Herr. K.
vielen Dank für Ihre Frage.
Mit verschiedenen Maßnahmen, ebenso den Verkehrsbereich betreffend, unterstützen und entlasten wir die hart arbeitende Mitte der Gesellschaft in unserem Land. So beispielsweise mit der Entfernungspauschale. Eine Abschaffung würde eine Steuererhöhung bedeuten. Sie ist dazu unabhängig vom Verkehrsmittel. Egal ob mit Bus, Bahn, dem Fahrrad oder zu Fuß – alle profitieren davon genauso wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf das Auto angewiesen sind.
Das oftmals im Zusammenhang aufgezählte „Dienstwagen-Privileg“ ist irreführend. Bürgerinnen und Bürger, die von ihrem Arbeitgeber einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung erhalten, müssen diesen als geldwerten Vorteil versteuern. Die Regelung bewahrt vor enormer Bürokratie, denn durch diese Pauschalversteuerung müssen keine Fahrtenbücher geführt werden.
Wichtig ist also, dass wir Antriebe klimaneutral stellen und multimodalen Verkehr attraktiv machen. So nehmen wir die Menschen mit und schaffen Akzeptanz. Mehrbelastungen erreichen Gegenteiliges.
Mit besten Grüßen
Dr. Volker Wissing