Können Sie sich für eine bundesweit einheitliche Anwendung des §13a FeV einsetzen, z.B. indem Sie den Ländern eine Definition und Handlungsanweisung für das Vorliegen von Cannabimissbrauch geben?

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Frage von Manuel C. •

Können Sie sich für eine bundesweit einheitliche Anwendung des §13a FeV einsetzen, z.B. indem Sie den Ländern eine Definition und Handlungsanweisung für das Vorliegen von Cannabimissbrauch geben?

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