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Wie stehen Sie zur Beantragung eines Verbots-Verfahren gegen die AfD, insbesondere vor dem Hintergrund des Gutachtens der Gesellschaft für Freiheitsrechte?

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Wiebke Esdar
SPD
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Frage von Jakob S. •

Wie stehen Sie zur Beantragung eines Verbots-Verfahren gegen die AfD, insbesondere vor dem Hintergrund des Gutachtens der Gesellschaft für Freiheitsrechte?

Sehr geehrte Frau Esdar,

vor wenigen Tagen hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte ein umfangreiches Gutachten veröffentlicht, welches einem Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit einräumt. Das Gutachten können Sie hier nachlesen: https://afd-gutachten.de/

Wie stehen Sie zu einem möglichen Verbotsverfahren und werden Sie sich konkret für eines einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie mich auf das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte aufmerksam gemacht haben. Ich weiß Ihr Engagement für unsere Demokratie sehr zu schätzen und kann gut nachvollziehen, dass Sie die Entwicklung der vergangenen Jahre mit großer Sorge verfolgen.

Das Gutachten der GFF – welches bereits intensiv durch die Fachleute meiner SPD-Bundestagsfraktion und mir gelesen und ausgewertet wurde - ist ein wichtiger und sehr fundierter Beitrag zur aktuellen Debatte. Die Autorinnen und Autorenkommen nach umfangreicher Prüfung zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD vorliegen könnten. Gleichzeitig kann aber auch ein solches Gutachten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht vorwegnehmen. Ob die Voraussetzungen für ein Parteiverbot tatsächlich erfüllt sind, kann am Ende nur das Gericht verbindlich entscheiden.

Meine persönliche Position zur AfD ist und bleibt eindeutig: Wer unser demokratisches System gezielt von innen heraus destabilisieren und angreifen will, darf auf keinen Dauerplatz in seinen Institutionen hoffen. Unser Grundgesetz sieht mit Artikel 21 die Möglichkeit vor, Parteien vom Bundesverfassungsgericht auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüfen zu lassen. Die Hürden für ein mögliches Verbot durch das Gericht sind bewusst hoch. Aber ich bin überzeugt: Die AfD sollte geprüft werden. Leider zeichnet sich derzeit im Bundestag keine Mehrheit für die Einleitung eines solchen Verbotsverfahrens ab. Die Fraktionen meiner SPD, der Grünen und Linken verfügen dafür allein nicht über die notwendigen Stimmen.

In der letzten Legislatur haben wir als SPD gemeinsam mit Abgeordneten anderer Parteien einen solchen Antrag vorbereitet. In der neuen Legislaturperiode braucht es nun einen neuen Anlauf. Entscheidend wird dabei sein, dass sich auch CDU und CSU dieser Haltung anschließen. Denn für ein solches Vorgehen braucht es eine Mehrheit im Parlament. Ich bin mir sicher: An der SPD wird es nicht scheitern. Und ich persönlich bin auch jetzt bereit, diesen Weg erneut zu gehen. 

Gleichzeitig bin ich überzeugt, dass ein Verbotsverfahren allein die Herausforderungen nicht lösen wird. Parteien kann man verbieten – Einstellungen und Überzeugungen dagegen nicht. Selbst ein erfolgreiches Verbotsverfahren würde nicht automatisch dazu führen, dass rechtsextreme Ideologien oder die Unzufriedenheit vieler Menschen verschwinden.

Für mich gehört deshalb beides zusammen: Unsere Demokratie muss sich entschlossen gegen diejenigen verteidigen, die sie von innen heraus beseitigen wollen. Außerdem müssen wir durch gute und verlässliche Politik verlorenes Vertrauen zurückgewinnen. Viele Menschen erwarten zu Recht Antworten auf ganz konkrete Fragen ihres Alltags – bezahlbares Wohnen, gute Arbeit, eine starke Wirtschaft und einen verlässlichen Sozialstaat. Ich bin überzeugt, dass wir gerade hier wieder stärker zeigen müssen, dass demokratische Politik das Leben der Menschen konkret verbessert.

Ein mögliches Verbotsverfahren ist für mich deshalb kein Ersatz für gute Politik, sondern – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – eine notwendige Ergänzung.

Nochmals vielen Dank für Ihre Nachricht und den Hinweis auf das Gutachten. Solche Zuschriften wie die Ihre sind ein wichtiger Ansporn, in dieser Frage nicht nachzulassen.

Herzliche Grüße 

Wiebke Esdar

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