Wollen Sie „ehrliches Erkenntnisinteresse“ oder „berechtigtes Interesse“ zur Voraussetzung für den Informationszugang nach IFG machen?
Sehr geehrte Frau Esdar,
in Ihrer Antwort auf die Frage nach Ihrer Position zur geplanten faktischen Abschaffung des IFG formulieren sie, Ihre Fraktion werde sich dafür einsetzen, dass „weiterhin alle Personen mit einem ehrlichen Erkenntnisinteresse vom IFG profitieren können“. [1]
Diese Formulierung legt nahe, dass Sie und Ihre Fraktion durchaus dafür offen sind, „ehrliches Erkenntnisinteresse“ oder gar „berechtigtes Interesse“ zur Voraussetzung für den Informationszugang nach IFG zu machen. Stimmt das?
Mit freundlichen Grüßen,
Maximilian R.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich erahne, warum meine Formulierung diesen Eindruck erweckt haben kann. Tatsächlich war sie missverständlich – das bedaure ich.
Mit der Aussage, dass „alle Personen mit einem ehrlichen Erkenntnisinteresse“ vom Informationsfreiheitsgesetz profitieren sollen, wollte ich keine zusätzliche Voraussetzung für den Zugang zu amtlichen Informationen formulieren. Ich wollte vielmehr zum Ausdruck bringen, dass das Informationsfreiheitsgesetz weiterhin seinem eigentlichen Zweck dienen soll: Bürgerinnen und Bürgern, Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und allen anderen einen transparenten Zugang zu staatlichen Informationen zu ermöglichen.
Ich befürworte keine generelle Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes durch die Einführung eines „berechtigten“ oder „ehrlichen“ Erkenntnisinteresses als Zugangsvoraussetzung. Das bewährte Prinzip des voraussetzungslosen Informationszugangs sollte aus meiner Sicht erhalten bleiben.
Gleichzeitig halte ich es wie bereits geschrieben für richtig, dass sicherheitsrelevante Informationen und kritische Infrastrukturen weiterhin wirksam geschützt werden. Das Informationsfreiheitsgesetz enthält dafür bereits heute Ausnahmeregelungen. Ob darüber hinaus Anpassungsbedarf besteht, muss sorgfältig geprüft werden. Daraus sollte aber keine allgemeine Einschränkung der Informationsfreiheit folgen.
Im parlamentarischen Verfahren werde ich mich dafür einsetzen, dass das hohe Transparenzniveau des Informationsfreiheitsgesetzes erhalten bleibt und notwendige Sicherheitsinteressen mit dem berechtigten Interesse der Öffentlichkeit an staatlicher Transparenz in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden.
Vielen Dank, dass Sie mich auf die missverständliche Formulierung aufmerksam gemacht haben.
Herzliche Grüße
Wiebke Esdar, MdB
